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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.12.2010 aufgehoben

§ 6 - Hochschulbauförderungsgesetz (HSchulBG k.a.Abk.)

G. v. 01.09.1969 BGBl. I S. 1556; aufgehoben durch Artikel 15 G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1864
Geltung ab 01.01.1970; FNA: 2211-1 Bildung, Wissenschaft und Forschung
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§ 6 Inhalt des Rahmenplans



Der Rahmenplan gliedert sich in Angaben über:

1.
den gegenwärtigen Ausbaustand und die dem Rahmenplan zugrunde liegenden Zielvorstellungen;

2.
die Vorhabenprogramme für vordringlich zu verwirklichende Ausbauschwerpunkte nebst den dafür vorgesehenen Gesamtkosten;

3.
die Bauvorhaben und die Beschaffungsvorhaben, jeweils nebst Kosten sowie gegebenenfalls einer verbindlichen Kostenobergrenze;

4.
die zunächst nur zur Planung vorgesehenen Vorhaben und die für die Erfüllung der Gemeinschaftsaufgabe erforderlichen Vorstudien, jeweils nebst Kosten;

5.
die vom Bund und von jedem Land für die Erfüllung der Gemeinschaftsaufgabe im nächsten Jahr bereitzustellenden und für die folgenden Jahre des Planungszeitraumes jeweils vorzusehenden Mittel.



 

Zitierungen von § 6 Hochschulbauförderungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 HSchulBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HSchulBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 HSchulBG Ausbau und Neubau
...  5. Beschaffungen im Rahmen von Vorhabenprogrammen nach § 6 Nr. 2; 6. Erwerb von Grundstücken innerhalb des in dem Rahmenplan ...
§ 7 HSchulBG Planungsausschuß
... und die Mehrheit der Länder zustimmen. Beschlüsse über Vorhabenprogramme (§ 6 Nr. 2) bedürfen der Zustimmung aller Länder. Die Festlegung einer verbindlichen ...
§ 8 HSchulBG Anmeldung zum Rahmenplan
... dem Bundesministerium für Bildung und Forschung bekannt und meldet dabei die in § 6 Nr. 3 und 4 genannten Vorhaben zur Aufnahme in den Rahmenplan an. Mit der Anmeldung gilt die ... über den Rahmenplan widerrufen werden. (2) Die Anmeldung zu § 6 Nr. 3 enthält zu den Bauvorhaben eine allgemeine Erläuterung, Angaben über das ... enthält ferner Angaben über Folgekosten. (3) Bei Vorhaben nach § 6 Nr. 4 genügen Angaben über die Ziele und Kosten der Planung oder Vorstudien sowie eine ...
§ 12 HSchulBG Erstattung
... 91a Abs. 4 Satz 4 des Grundgesetzes jedem Land auf Grund der Abrechnungen für die in § 6 Nr. 3 und 4 genannten Vorhaben die Hälfte der dem Land nach Maßgabe des Rahmenplans ...