Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.07.2016 aufgehoben

Artikel 15 - Sechstes Besoldungsänderungsgesetz (6. BesÄndG)

Artikel 15 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist.

(2) Artikel 1 Nr. 21 Buchstabe a, Nr. 23 Buchstabe d und Nr. 30 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1999 in Kraft.

(3) Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe e bis h und j bis n, Nr. 25 bis 27 Buchstabe a, Nr. 28 bis 30 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.

(4) Artikel 7 tritt mit Wirkung vom 1. September 1998 in Kraft.



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