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§ 1 - Milchabgabenverordnung (MilchAbgV)

neugefasst durch B. v. 09.08.2004 BGBl. I S. 2143; aufgehoben durch § 57 V. v. 07.03.2007 BGBl. I S. 295
Geltung ab 01.04.2000; FNA: 7847-11-5-11 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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§ 1 (weggefallen)




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Zitierungen von § 1 MilchAbgV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 MilchAbgV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MilchAbgV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 26c MilchAbgV Neuberechnung auf Grund einer Erhöhung nach § 26b (vom 01.04.2006)
... 1 ) Die von einer Erhöhung nach § 26b Abs. 1 betroffenen Milcherzeuger erhalten nach ...