§ 24a - Weingesetz (WeinG k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 18.01.2011 BGBl. I S. 66; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 24.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 289
Geltung ab 01.09.1994; FNA: 2125-5-7 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 24a Besondere Bezeichnungen für Qualitätsschaumwein


§ 24a hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

Der Name eines Landweingebietes darf auch für einen Qualitätsschaumwein verwendet werden.


Text in der Fassung des Artikels 1 Siebtes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes G. v. 14. Dezember 2012 BGBl. I S. 2592 m.W.v. 20. Dezember 2012

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Frühere Fassungen von § 24a Weingesetz

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 20.12.2012Artikel 1 Siebtes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes
vom 14.12.2012 BGBl. I S. 2592

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 24a Weingesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 24a WeinG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WeinG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Siebtes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes
G. v. 14.12.2012 BGBl. I S. 2592
Artikel 1 7. WeinGÄndG Änderung des Weingesetzes
... Zeile wird gestrichen. h) Nach der § 24 betreffenden Zeile wird folgende § 24a betreffende Zeile eingefügt: „§ 24a Besondere Bezeichnungen für ... Zeile wird folgende § 24a betreffende Zeile eingefügt: „§ 24a Besondere Bezeichnungen für Qualitätsschaumwein". 2. § 2 wird wie ... Hangneigungswinkel getroffen werden." 23. Nach § 24 wird folgender § 24a eingefügt: „§ 24a Besondere Bezeichnungen für ... 23. Nach § 24 wird folgender § 24a eingefügt: „§ 24a Besondere Bezeichnungen für Qualitätsschaumwein Der Name eines ...


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