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Anlage 1 - Fahrpersonalverordnung (FPersV)
Artikel 1 V. v. 27.06.2005 BGBl. I S. 1882; zuletzt geändert durch Artikel 37 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 236
Geltung ab 02.07.2005; FNA: 9231-8-3 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
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Geltung ab 02.07.2005; FNA: 9231-8-3 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
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Anlage 1 (zu § 1 Abs. 6)
Im Muster nicht konsolidierte Änderungen:
In der Anlage 1 wird das Wort „Lenkzeitunterbrechungen" durch das Wort „Fahrtunterbrechungen" ersetzt.
Anlage 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Tabelle wird wie folgt geändert:
In den Zeilen mit der Angabe „7." wird jeweils die Angabe „" durch die Angabe „" ersetzt. - b)
- In den Erläuterungen nach der Tabelle wird in der letzten Zeile das Wort „Arbeitsbereitschaft" durch das Wort „Bereitschaftszeiten" ersetzt.
Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher und straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften V. v. 8. August 2017 BGBl. I S. 3158 m.W.v. 18. August 2017
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Frühere Fassungen von Anlage 1 FPersV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 18.08.2017 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher und straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 08.08.2017 BGBl. I S. 3158 |
aktuell vorher | 31.01.2008 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher Vorschriften vom 22.01.2008 BGBl. I S. 54 |
aktuell | vor 31.01.2008 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 1 FPersV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 FPersV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FPersV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 FPersV Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr (vom 18.08.2017)
... Der Unternehmer hat 1. dem Fahrer entsprechend dem Muster der Anlage 1 geeignete Vordrucke zur Fertigung der Aufzeichnungen in ausreichender Anzahl ...
Anlage 1 FPersV (zu § 1 Abs. 6) (vom 18.08.2017)
... I 2005 S. 1893)] Im Muster nicht konsolidierte Änderungen: In der Anlage 1 wird das Wort „Lenkzeitunterbrechungen" durch das Wort ... durch das Wort „Fahrtunterbrechungen" ersetzt. Anlage 1 wird wie folgt geändert: a) Die Tabelle wird wie folgt geändert: ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher und straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 08.08.2017 BGBl. I S. 3158
Artikel 1 FPersuStVRÄndV Änderung der Fahrpersonalverordnung
... ersetzt. 22. Die §§ 24 und 26 werden aufgehoben. 23. Anlage 1 wird wie folgt geändert: a) Die Tabelle wird wie folgt geändert: ...
Zweite Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher Vorschriften
V. v. 22.01.2008 BGBl. I S. 54
Artikel 1 2. FPersRÄndV Änderung der Fahrpersonalverordnung
... Der Unternehmer hat 1. dem Fahrer entsprechend dem Muster der Anlage 1 geeignete Vordrucke zur Fertigung der Aufzeichnungen in ausreichender Anzahl ... oder eine Einrichtung hierfür im Fahrzeug bereithält." 17. In der Anlage 1 wird das Wort „Lenkzeitunterbrechungen" durch das Wort ...
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