§ 27 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
G. v. 26.07.2011 BGBl. I S. 1554
Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Artikel 4 WaStNUG Änderung der Gasnetzentgeltverordnung ... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 27 wie folgt gefasst: „§ 27 (weggefallen)". 2. In § 1 ... In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 27 wie folgt gefasst: „ § 27 (weggefallen) ". 2. In § 1 Satz 1 werden die Wörter „Gasfernleitungs- und ... aufzunehmen und der Regulierungsbehörde unverzüglich anzuzeigen." 4. § 27 wird aufgehoben. 5. § 31 wird wie folgt gefasst: a) In Nummer 1 wird ...
Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung
V. v. 29.10.2007 BGBl. I S. 2529
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