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§ 7 - Honigverordnung (HonigV)

§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten



(1) Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) (Außerkrafttreten anderer Vorschriften)



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Frühere Fassungen von § 7 HonigV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 13.07.2017Artikel 10 Verordnung zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel
vom 05.07.2017 BGBl. I S. 2272

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 7 HonigV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 HonigV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HonigV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel
V. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2272
Artikel 10 LMIDVEV Änderung der Honigverordnung
... durch die Wörter „Anbieter von" ersetzt. 2. Die §§ 6 und 7 werden die §§ 5 und 6. 3. § 8 wird aufgehoben. 4. Der ... 5 und 6. 3. § 8 wird aufgehoben. 4. Der bisherige § 9 wird § 7 . 5. Anlage 1 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird ...