Für das Rentenbezugsmitteilungsverfahren nach §
22a, auch in Verbindung mit §
52 Abs. 38a, des
Einkommensteuergesetzes findet ausschließlich die
Altersvorsorge-Durchführungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
28. Februar 2005 (BGBl. I S. 487), die zuletzt durch Artikel
1 der Verordnung vom
8. Januar 2009 (BGBl. I S. 31) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung Anwendung.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
V. v. 08.01.2009 BGBl. I S. 31
V. v. 20.12.2006 BGBl. I S. 3380