Änderung § 14 PostLEntgV vom 09.10.2013

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§ 14 PostLEntgV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 09.10.2013 geltenden Fassung
§ 14 PostLEntgV n.F. (neue Fassung)
in der am 09.10.2013 geltenden Fassung
durch Artikel 2 Abs. 1 V. v. 30.09.2013 BGBl. I S. 3737

(Textabschnitt unverändert)

§ 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(Text alte Fassung)

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2005 in Kraft. Die §§ 4 und 5 der Postleistungszulagenverordnung vom 3. Dezember 1996 (BGBl. I S. 1833) die durch die Verordnung vom 3. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3650) geändert worden ist, treten am Tag der Verkündung dieser Verordnung für die bei der Deutschen Post AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten außer Kraft.

(Text neue Fassung)

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2005 in Kraft.




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