Ein- und Ausgangsbücher im Sinne des Titels III Kapitel III der
Verordnung (EG) Nr. 436/2009 sind:
- 1.
- das Kellerbuch,
- 2.
- das Weinbuch,
- 3.
- das Buch des Geschäftsvermittlers und
- 4.
- das Stoffbuch.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.