Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 10.07.2009 aufgehoben

§ 35 - Rinder- und Schafprämien-Verordnung (Rind/SchafPrV k.a.Abk.)

§ 35 Inkrafttreten, Außerkrafttreten



Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2000 in Kraft. Die Rinder- und Schafprämien-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. April 1999 (BGBl. I S. 730), zuletzt geändert durch Artikel 1 und 2 der Verordnung vom 27. September 1999 (BGBl. I S. 1936), tritt am 31. Dezember 1999 außer Kraft.



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