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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 22.02.2006 aufgehoben

Artikel 1 - Gesetz zur Aussetzung der Vorschriften über die repräsentative Wahlstatistik für die Wahl zum 14. Deutschen Bundestag (BT14WStatAussG k.a.Abk.)

G. v. 25.08.1998 BGBl. I S. 2430; aufgehoben durch Artikel 7 G. v. 19.02.2006 BGBl. I S. 334
Geltung ab 29.08.1998; FNA: 111-10 Wahlrecht
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Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert

§ 51 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594) das zuletzt durch Gesetz vom 1. Juli 1998 (BGBl. I S. 1698) geändert worden ist, wird für die Wahl zum 14. Deutschen Bundestag ausgesetzt.

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Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zur Aussetzung der Vorschriften über die repräsentative Wahlstatistik für die Wahl zum 14. Deutschen Bundestag

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 BT14WStatAussG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BT14WStatAussG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern
G. v. 19.02.2006 BGBl. I S. 334
Artikel 7 1. BMIBBG Auflösung des Gesetzes zur Aussetzung der Vorschriften über die repräsentative Wahlstatistik für die Wahl zum 14. Deutschen Bundestag (111-10)
... Artikel 1 und 2 des Gesetzes zur Aussetzung der Vorschriften über die repräsentative Wahlstatistik ...