Änderung Anlage 5 Regionalisierungsgesetz vom 21.12.2022

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anlage 5 Regionalisierungsgesetz, alle Änderungen durch Artikel 1 8. RegGuaÄndG am 21. Dezember 2022 und Änderungshistorie des RegG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

Anlage 4 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 21.12.2022 geltenden Fassung
Anlage 5 n.F. (neue Fassung)
in der am 21.12.2022 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2352

(Text alte Fassung)

Anlage 4 (zu § 6 Absatz 2) Verwendungsnachweis


(Text neue Fassung)

Anlage 5 (zu § 6 Absatz 2) Verwendungsnachweis


(Textabschnitt unverändert)

Vordruck 'Nachweis über die Verwendung der Regionalisierungsmittel', Seite 1 (BGBl. 2016 I S. 2763)


Vordruck 'Nachweis über die Verwendung der Regionalisierungsmittel', Seite 2 (BGBl. 2016 I S. 2764)



In der Grafik nicht konsolidiert:

... in der Position Nummer 6 in der Spalte 'Verwendungszweck' die Angabe '§ 145' durch die Angabe '§ 228' ersetzt.






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