Änderung Anlage 4 Regionalisierungsgesetz vom 01.01.2020

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anlage 4 Regionalisierungsgesetz, alle Änderungen durch Artikel 1 5. RegGÄndG am 1. Januar 2020 und Änderungshistorie des RegG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

Anlage 3 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2020 geltenden Fassung
Anlage 4 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2020 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 06.03.2020 BGBl. I S. 445
 

(Text alte Fassung)

Anlage 3 (zu § 6 Absatz 2) Verwendungsnachweis


(Text neue Fassung)

Anlage 4 (zu § 6 Absatz 2) Verwendungsnachweis


(Textabschnitt unverändert)

Vordruck 'Nachweis über die Verwendung der Regionalisierungsmittel', Seite 1 (BGBl. 2016 I S. 2763)


Vordruck 'Nachweis über die Verwendung der Regionalisierungsmittel', Seite 2 (BGBl. 2016 I S. 2764)



In der Grafik nicht konsolidiert:

... in der Position Nummer 6 in der Spalte 'Verwendungszweck' die Angabe '§ 145' durch die Angabe '§ 228' ersetzt.



 



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