Änderung Anlage 14A EuWO vom 24.12.2013

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Anlage 14A EuWO a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 24.12.2013 geltenden Fassung
Anlage 14A EuWO n.F. (neue Fassung)
in der am 24.12.2013 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 16.12.2013 BGBl. I S. 4335

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 14A (zu § 32 Abs. 3) Versicherung an Eides statt zum Nachweis der Wahlberechtigung eines Unionsbürgers zur Vorlage bei der Gemeindebehörde (Bescheinigung des Wahlrechts für Unterstützungsunterschriften)


siehe BGBl. I 2003 S. 2593






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