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§ 19b - Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

neugefasst durch B. v. 19.08.2002 BGBl. I S. 3245; aufgehoben durch Artikel 24 G. v. 31.07.2009 BGBl. I S. 2585
Geltung ab 01.01.1987; FNA: 753-1 Wasserwirtschaft
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§ 19b Auflagen und Bedingungen, Versagung der Genehmigung



(1) Die Genehmigung kann zum Schutze der Gewässer, insbesondere zum Schutz des Grundwassers, unter Festsetzung von Bedingungen und Auflagen erteilt werden; § 4 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 gilt sinngemäß. Die Genehmigung kann befristet werden. Auflagen über Anforderungen an die Beschaffenheit und den Betrieb der Anlage sind auch nach Erteilung der Genehmigung zulässig, wenn zu besorgen ist, dass eine Verunreinigung der Gewässer oder eine sonstige nachteilige Veränderung ihrer Eigenschaften eintritt.

(2) Die Genehmigung ist zu versagen, wenn durch die Errichtung oder den Betrieb der Rohrleitungsanlage eine Verunreinigung der Gewässer oder eine sonstige nachteilige Veränderung ihrer Eigenschaften zu besorgen ist und auch durch Auflagen nicht verhütet oder ausgeglichen werden kann. Bei Rohrleitungsanlagen, die die Grenzen der Bundesrepublik kreuzen, kann die Genehmigung auch versagt werden, wenn die Besorgnis durch Teile der Anlage begründet ist, die außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes errichtet oder betrieben werden.

(3) (weggefallen)

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Zitierungen von § 19b WHG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 19b WHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WHG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 19a WHG Genehmigung von Rohrleitungsanlagen zum Befördern wassergefährdender Stoffe
... mit der Maßgabe, dass zum Schutz der Gewässer ergänzend die §§ 19b und 19c entsprechende Anwendung finden. Die Sätze 1 bis 3 gelten nicht für ...
§ 19c WHG Widerruf der Genehmigung
... bleibt die Festsetzung nachträglicher Auflagen ohne Entschädigung nach § 19b Abs. 1 Satz ...
§ 19e WHG Bestehende Anlagen
... worden sind. Auf Anlagen nach Satz 1 sind § 19a Abs. 4 und § 21 anzuwenden. § 19b Abs. 1 Satz 3 und die Vorschriften nach § 19d Nr. 2 gelten entsprechend. Die Untersagung des ...
§ 41 WHG Ordnungswidrigkeiten
... errichtet oder wesentlich ändert oder einer vollziehbaren Auflage nach § 19b Abs. 1 Satz 1 zuwiderhandelt, 4. einer Rechtsverordnung nach § 19d Nr. 1, 1a oder ... anzeigt oder einer vollziehbaren Auflage nach § 19e Abs. 2 Satz 4 in Verbindung mit § 19b Abs. 1 Satz 3 zuwiderhandelt, 6. a) entgegen § 19g Abs. 3 bei Einbau, ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Grundwasserverordnung
V. v. 18.03.1997 BGBl. I S. 542; aufgehoben durch § 15 V. v. 09.11.2010 BGBl. I S. 1513
§ 3 GrWV Stoffe der Liste I
... Die Genehmigung für die Errichtung oder den Betrieb von Rohrleitungsanlagen ist nach § 19b Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes zu versagen, wenn durch die Errichtung oder den Betrieb eine ...