Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 28.02.2010 aufgehoben

Verordnung zur Änderung der Erhebungstermine für die Abfallstatistiken (AbfStatErhTÄndV k.a.Abk.)

V. v. 12.01.1979 BGBl. I S. 76; aufgehoben durch Artikel 16 G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2723
Geltung ab 21.01.1979; FNA: 29-10-3 Statistik
| |

Eingangsformel



Auf Grund des § 15 Nr. 2 des Gesetzes über Umweltstatistiken vom 15. August 1974 (BGBl. I S. 1938) wird mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:


§ 1



Der Turnus der Erhebungen im Bereich der Abfallbeseitigung nach den §§ 3 und 4 des Gesetzes wird zeitlich um ein Jahr verschoben. Die nächsten Erhebungen sind jeweils für das Jahr 1980 durchzuführen.


§ 2



Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 16 des Gesetzes über Umweltstatistiken auch im Land Berlin.


§ 3



Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.