1. WOMitbestG a.F. (alte Fassung) in der vor dem 12.08.2021 geltenden Fassung | 1. WOMitbestG n.F. (neue Fassung) in der am 12.08.2021 geltenden Fassung durch Artikel 18 G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311 |
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Gliederung | |
(Textabschnitt unverändert) Eingangsformel § 1 Geltungsbereich Teil 1 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer Kapitel 1 Einleitung der Wahl, Abstimmung über die Art der Wahl, Wahlvorschläge Abschnitt 1 Einleitung der Wahl § 2 Bekanntmachung des Unternehmens § 3 Betriebswahlvorstand § 4 Bildung des Betriebswahlvorstands § 5 Zusammensetzung des Betriebswahlvorstands § 6 Mitteilungspflicht § 7 Geschäftsführung des Betriebswahlvorstands § 8 Wählerliste § 9 Bekanntmachung über die Bildung des Betriebswahlvorstands und die Wählerliste § 10 Änderungsverlangen § 11 Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerliste Abschnitt 2 Abstimmung über die Art der Wahl § 12 Bekanntmachung § 13 Antrag auf Abstimmung § 14 Abstimmungsausschreiben § 15 Stimmabgabe § 16 Abstimmungsvorgang § 17 (aufgehoben) § 18 Voraussetzungen der schriftlichen Stimmabgabe § 19 Verfahren bei der schriftlichen Stimmabgabe § 20 Öffentliche Stimmauszählung § 21 Abstimmungsniederschrift § 22 Bekanntmachung des Abstimmungsergebnisses Abschnitt 3 Verteilung der Sitze, Wahlvorschläge Unterabschnitt 1 Verteilung der Sitze der unternehmensangehörigen Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer § 23 Verteilung der Sitze der unternehmensangehörigen Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer Unterabschnitt 2 Wahlvorschläge § 24 Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen § 25 Wahlvorschläge der in § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes bezeichneten Arbeitnehmer § 26 Wahlvorschläge der Gewerkschaften § 27 Wahlvorschläge für Ersatzmitglieder Unterabschnitt 3 Zusätzliche Vorschriften für den Wahlvorschlag der leitenden Angestellten § 28 Bekanntmachung über die Abstimmung für den Wahlvorschlag der leitenden Angestellten § 29 Abstimmungsvorschläge der leitenden Angestellten § 30 Abstimmung der leitenden Angestellten § 31 Abstimmungsniederschrift Unterabschnitt 4 Prüfung und Bekanntmachung der Wahlvorschläge § 32 Prüfung der Wahlvorschläge § 33 Ungültige Wahlvorschläge § 34 Nachfrist für Wahlvorschläge § 35 Bekanntmachung der Wahlvorschläge Abschnitt 4 Anzuwendende Vorschriften § 36 Anzuwendende Vorschriften Kapitel 2 Unmittelbare Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer Abschnitt 1 Wahlausschreiben § 37 Wahlausschreiben Abschnitt 2 Durchführung der Wahl Unterabschnitt 1 Wahl mehrerer Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in einem Wahlgang auf Grund mehrerer Wahlvorschläge § 38 Stimmabgabe, Wahlvorgang § 39 Öffentliche Stimmauszählung § 40 Verteilung der Stimmenzahlen Unterabschnitt 2 Wahl mehrerer Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in einem Wahlgang auf Grund nur eines Wahlvorschlags § 41 Stimmabgabe, Wahlvorgang § 42 Öffentliche Stimmauszählung § 43 Verteilung der Stimmen auf die Bewerberinnen und Bewerber Unterabschnitt 3 Wahl nur eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer in einem Wahlgang § 44 Wahl nur eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer in einem Wahlgang Unterabschnitt 4 Schriftliche Stimmabgabe § 45 Voraussetzungen § 46 Verfahren bei der Stimmabgabe Unterabschnitt 5 Ermittlung der Gewählten, Wahlniederschrift, Benachrichtigungen § 46a Ermittlung der Gewählten bei nicht börsennotierten Unternehmen § 46b Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Gesamterfüllung § 46c Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Getrennterfüllung § 47 Wahlniederschrift § 48 Bekanntmachung des Wahlergebnisses, Benachrichtigung der Gewählten § 49 Aufbewahrung der Wahlakten Kapitel 3 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch Delegierte Abschnitt 1 Wahl der Delegierten Unterabschnitt 1 Delegierte mit Mehrfachmandat § 50 Keine Wahl von Delegierten nach diesem Unterabschnitt, wenn in dem Unternehmen für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern anderer Unternehmen Delegierte mit Mehrfachmandat gewählt werden § 51 Delegierte, die zugleich für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern anderer Unternehmen gewählt werden Unterabschnitt 2 Einleitung der Wahl § 52 Errechnung der Zahl der Delegierten § 53 Wahlausschreiben für die Wahl der Delegierten Unterabschnitt 3 Wahlvorschläge für Delegierte § 54 Einreichung von Wahlvorschlägen § 55 Prüfung der Wahlvorschläge § 56 Ungültige Wahlvorschläge § 57 Nachfrist für Wahlvorschläge § 58 Bekanntmachung der Wahlvorschläge Unterabschnitt 4 Wahl von Delegierten in einem Wahlgang auf Grund mehrerer Wahlvorschläge § 59 Stimmabgabe, Wahlvorgang § 60 Öffentliche Stimmauszählung § 61 Ermittlung der Gewählten Unterabschnitt 5 Ermittlung von Delegierten bei Vorliegen nur eines Wahlvorschlags für einen Wahlgang § 62 Ermittlung von Delegierten bei Vorliegen nur eines Wahlvorschlags für einen Wahlgang Unterabschnitt 6 Schriftliche Stimmabgabe § 63 Voraussetzungen § 64 Verfahren bei der Stimmabgabe Unterabschnitt 7 Wahlniederschrift, Benachrichtigungen § 65 Wahlniederschrift § 66 Bekanntmachung des Wahlergebnisses, Benachrichtigung der Gewählten Unterabschnitt 8 Ausnahme § 67 Ausnahme Abschnitt 2 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch die Delegierten Unterabschnitt 1 Delegiertenversammlung, Delegiertenliste § 68 Delegiertenversammlung § 69 Delegiertenliste § 70 Einsprüche gegen die Richtigkeit der Delegiertenliste Unterabschnitt 2 Mitteilung an die Delegierten § 71 Mitteilung an die Delegierten Unterabschnitt 3 Wahl mehrerer Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in einem Wahlgang auf Grund mehrerer Wahlvorschläge § 72 Stimmabgabe, Wahlvorgang § 73 Öffentliche Stimmauszählung § 74 Verteilung der Stimmenzahlen Unterabschnitt 4 Wahl mehrerer Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in einem Wahlgang auf Grund nur eines Wahlvorschlags § 75 Stimmabgabe, Wahlvorgang § 76 Öffentliche Stimmauszählung § 77 Verteilung der Stimmen auf die Bewerberinnen und Bewerber Unterabschnitt 5 Wahl nur eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer in einem Wahlgang § 78 Wahl nur eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer in einem Wahlgang Unterabschnitt 6 Ermittlung der Gewählten, Wahlniederschrift, Benachrichtigungen § 78a Ermittlung der Gewählten bei nicht börsennotierten Unternehmen § 78b Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Gesamterfüllung § 78c Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Getrennterfüllung § 79 Wahlniederschrift § 80 Bekanntmachung des Wahlergebnisses, Benachrichtigung der Gewählten § 81 Aufbewahrung der Wahlakten Teil 2 Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer Kapitel 1 Gemeinsame Vorschriften § 82 Einleitung des Abberufungsverfahrens § 83 Liste der antragsberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer § 84 Prüfung des Antrags auf Abberufung § 85 Anzuwendende Vorschriften Kapitel 2 Abstimmung über die Abberufung eines in unmittelbarer Wahl gewählten Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer § 86 Abberufungsausschreiben, Wählerliste § 87 Abstimmung, Abstimmungsergebnis, Akten Kapitel 3 Abstimmung über die Abberufung eines durch Delegierte gewählten Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer § 88 Delegiertenliste § 89 Delegiertenversammlung, Mitteilung des Betriebswahlvorstands an die Delegierten § 90 Abstimmung, Abstimmungsergebnis, Akten Kapitel 4 Ersatzmitglieder § 91 Ersatzmitglieder | |
(Text alte Fassung) Teil 3 Übergangs- und Schlussvorschriften | (Text neue Fassung) Teil 3 Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes § 91a Geschlechteranteil in nicht börsennotierten Unternehmen Teil 4 Übergangs- und Schlussvorschriften |
§ 92 Erstmalige Anwendung des Gesetzes auf ein Unternehmen § 93 Berechnung von Fristen § 94 Übergangsregelung § 95 Inkrafttreten, Außerkrafttreten | |
§ 91a (neu) | § 91a Geschlechteranteil in nicht börsennotierten Unternehmen |
Für nicht börsennotierte Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes im Sinne des § 393a Absatz 1 des Aktiengesetzes oder des § 77a Absatz 1 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung gelten die Regelungen dieser Wahlordnung zum Geschlechteranteil bei börsennotierten Unternehmen entsprechend. | |
§ 94 Übergangsregelung | |
(1) Auf Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer, die bis zum 31. Dezember 2015 abgeschlossen sind, ist die Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz vom 27. Mai 2002 (BGBl. I S. 1682), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 10. Oktober 2005 (BGBl. I S. 2927) geändert worden ist, anzuwenden. (2) Auf Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer, die bis zum 31. Dezember 2015 nicht abgeschlossen sind, ist die Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz in der durch Artikel 2 der Verordnung vom 26. August 2015 (BGBl. I S. 1443) geänderten Fassung anzuwenden. | Auf Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer, die bis einschließlich 31. März 2022 abgeschlossen sind, ist diese Verordnung in der bis zum 11. August 2021 geltenden Fassung anzuwenden. |