Die Versicherte hat Anspruch auf häusliche Pflege, soweit diese wegen Schwangerschaft oder Entbindung erforderlich ist. §
37 Abs. 3 und 4 des
Fünften Buches Sozialgesetzbuch gilt entsprechend.
G. v. 27.06.1977 BGBl. I S. 1069; zuletzt geändert durch Artikel 13 Abs. 8 G. v. 12.04.2012 BGBl. I S. 579, 2246
Artikel 2 KVKG Übergangs- und Schlußvorschriften ... Versicherte haben keinen Anspruch nach § 198 der Reichsversicherungsordnung oder nach § 25 des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte in der Fassung dieses Gesetzes, wenn ... folgenden Kalendermonats Anspruch nach § 198 der Reichsversicherungsordnung oder nach § 25 des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte in der vor Inkrafttreten dieses ... für den Anspruch nach § 198 der Reichsversicherungsordnung oder nach § 25 des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte in der Fassung dieses Gesetzes nicht ...