Verordnung über den Zeitpunkt der Verlegung des Sitzes der Rundfunkanstalt des Bundesrechts Deutsche Welle von Köln nach Bonn (DW-Sitzverlegungsverordnung - DW-SVV)

V. v. 25.04.2003 BGBl. I S. 551
Geltung ab 01.05.2003; FNA: 2251-5-1 Rundfunkwesen
Eingangsformel
§ 1 Zeitpunkt der Sitzverlegung
§ 2 Inkrafttreten

Eingangsformel



Auf Grund des § 2 Abs. 1 Satz 4 des Deutsche-Welle-Gesetzes vom 16. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3094) verordnet die Bundesregierung:

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§ 1 Zeitpunkt der Sitzverlegung



Als Zeitpunkt für die Verlegung des Sitzes der Rundfunkanstalt des Bundesrechts Deutsche Welle von Köln nach Bonn wird der 1. Mai 2003 bestimmt.

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§ 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.



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