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§ 15 - Designgesetz (DesignG)

neugefasst durch B. v. 24.02.2014 BGBl. I S. 122; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3490
Geltung ab 01.06.2004; FNA: 442-5 Geschmacksmusterrecht
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§ 15 Ausstellungspriorität



(1) Hat der Anmelder ein Design

1.
auf einer amtlichen oder amtlich anerkannten internationalen Ausstellung im Sinne des am 22. November 1928 in Paris unterzeichneten Abkommens über internationale Ausstellungen oder

2.
auf einer sonstigen inländischen oder ausländischen Ausstellung

zur Schau gestellt, kann er, wenn er die Anmeldung innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit der erstmaligen Zurschaustellung einreicht, von diesem Tag an ein Prioritätsrecht in Anspruch nehmen.

(2) Die in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Ausstellungen werden vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

(3) Die Ausstellungen im Sinne des Absatzes 1 Nummer 2 werden im Einzelfall vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bestimmt und im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

(4) 1Wer eine Priorität nach Absatz 1 in Anspruch nimmt, hat vor Ablauf des 16. Monats nach dem Tag der erstmaligen Zurschaustellung des Designs diesen Tag und die Ausstellung anzugeben sowie einen Nachweis für die Zurschaustellung einzureichen. 2§ 14 Abs. 3 gilt entsprechend.

(5) Die Ausstellungspriorität nach Absatz 1 verlängert die Prioritätsfristen nach § 14 Abs. 1 nicht.





 

Frühere Fassungen von § 15 DesignG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2016Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Designgesetzes und weiterer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes
vom 04.04.2016 BGBl. I S. 558
aktuell vorher 01.01.2014 (26.02.2014)Bekanntmachung der Neufassung des Designgesetzes
vom 24.02.2014 BGBl. I S. 122
aktuell vorher 01.01.2014Artikel 1 Gesetz zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes sowie zur Änderung der Regelungen über die Bekanntmachungen zum Ausstellungsschutz
vom 10.10.2013 BGBl. I S. 3799
aktuellvor 01.01.2014früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 15 DesignG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 DesignG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DesignG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 13 DesignG Anmeldetag (vom 01.07.2016)
... eingegangen sind. (2) Wird wirksam eine Priorität nach § 14 oder § 15 in Anspruch genommen, tritt bei der Anwendung der §§ 2 bis 6, 12 Abs. 2 Satz 2, § ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Bekanntmachung über den Schutz von Mustern und Marken auf Ausstellungen
B. v. 22.12.2005 BGBl. I S. 3669
Bekanntmachung über den Schutz von Mustern und Marken auf Ausstellungen
B. v. 25.01.2006 BGBl. I S. 275
Bekanntmachung über den Schutz von Mustern und Marken auf Ausstellungen
B. v. 08.05.2006 BGBl. I S. 1163
Bekanntmachung über den Schutz von Mustern und Marken auf Ausstellungen
B. v. 29.08.2006 BGBl. I S. 2119
Bekanntmachung über den Schutz von Mustern und Marken auf Ausstellungen
B. v. 26.10.2006 BGBl. I S. 2501
Bekanntmachung über den Schutz von Mustern und Marken auf Ausstellungen
B. v. 06.12.2006 BGBl. I S. 2875
Bekanntmachung über den Schutz von Mustern und Marken auf Ausstellungen
B. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3400
Bekanntmachung über den Schutz von Mustern und Marken auf Ausstellungen
B. v. 31.01.2007 BGBl. I S. 67
Bekanntmachung über den Schutz von Mustern und Marken auf Ausstellungen
B. v. 07.03.2007 BGBl. I S. 312
Bekanntmachung über den Schutz von Mustern und Marken auf Ausstellungen
B. v. 02.05.2007 BGBl. I S. 692
Bekanntmachung über den Schutz von Mustern und Marken auf Ausstellungen
B. v. 06.06.2007 BGBl. I S. 1031
Bekanntmachung über den Schutz von Mustern und Marken auf Ausstellungen
B. v. 07.09.2007 BGBl. I S. 2264
Bekanntmachung über den Schutz von Mustern und Marken auf Ausstellungen
B. v. 11.12.2007 BGBl. I S. 2887
Bekanntmachung über den Schutz von Mustern und Marken auf Ausstellungen
B. v. 20.12.2007 BGBl. I S. 3147
Bekanntmachung über den Schutz von Mustern und Marken auf Ausstellungen
V. v. 28.01.2008 BGBl. I S. 123
Bekanntmachung über den Schutz von Mustern und Marken auf Ausstellungen
B. v. 07.02.2008 BGBl. I S. 156
Bekanntmachung über den Schutz von Mustern und Marken auf Ausstellungen
B. v. 13.05.2008 BGBl. I S. 867
Bekanntmachung über den Schutz von Mustern und Marken auf Ausstellungen
B. v. 25.06.2008 BGBl. I S. 1217
Bekanntmachung über den Schutz von Mustern und Marken auf Ausstellungen
B. v. 04.08.2008 BGBl. I S. 1651
Bekanntmachung über den Schutz von Mustern und Marken auf Ausstellungen
B. v. 28.08.2008 BGBl. I S. 1787
Bekanntmachung über den Schutz von Mustern und Marken auf Ausstellungen
B. v. 27.10.2008 BGBl. I S. 2115
Bekanntmachung über den Schutz von Mustern und Marken auf Ausstellungen
B. v. 22.12.2008 BGBl. I S. 3095
Bekanntmachung über den Schutz von Mustern und Marken auf Ausstellungen
B. v. 20.01.2009 BGBl. I S. 70
Bekanntmachung über den Schutz von Mustern und Marken auf Ausstellungen
B. v. 09.03.2009 BGBl. I S. 461
Bekanntmachung über den Schutz von Mustern und Marken auf Ausstellungen
B. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 2129
Bekanntmachung über den Schutz von Mustern und Marken auf Ausstellungen
B. v. 29.09.2009 BGBl. I S. 3178
Bekanntmachung über den Schutz von Mustern und Marken auf Ausstellungen
B. v. 15.12.2009 BGBl. I S. 3863
Bekanntmachung über den Schutz von Mustern und Marken auf Ausstellungen
B. v. 22.01.2010 BGBl. I S. 26
Bekanntmachung über den Schutz von Mustern und Marken auf Ausstellungen
B. v. 12.03.2010 BGBl. I S. 273
Bekanntmachung über den Schutz von Mustern und Marken auf Ausstellungen
B. v. 31.03.2010 BGBl. I S. 379
Bekanntmachung über den Schutz von Mustern und Marken auf Ausstellungen
B. v. 25.05.2010 BGBl. I S. 654
Bekanntmachung über den Schutz von Mustern und Marken auf Ausstellungen
B. v. 23.07.2010 BGBl. I S. 1043
Bekanntmachung über den Schutz von Mustern und Marken auf Ausstellungen
B. v. 30.07.2010 BGBl. I S. 1105
Bekanntmachung über den Schutz von Mustern und Marken auf Ausstellungen
B. v. 10.11.2010 BGBl. I S. 1531
Bekanntmachung über den Schutz von Mustern und Marken auf Ausstellungen
B. v. 27.12.2010 BGBl. I S. 2331
Bekanntmachung über den Schutz von Mustern und Marken auf Ausstellungen
B. v. 08.02.2011 BGBl. I S. 241
Bekanntmachung über den Schutz von Mustern und Marken auf Ausstellungen
B. v. 07.03.2011 BGBl. I S. 364
Bekanntmachung über den Schutz von Mustern und Marken auf Ausstellungen
B. v. 05.05.2011 BGBl. I S. 813
Bekanntmachung über den Schutz von Mustern und Marken auf Ausstellungen
B. v. 01.09.2011 BGBl. I S. 1833
Bekanntmachung über den Schutz von Mustern und Marken auf Ausstellungen
V. v. 31.10.2011 BGBl. I S. 2155
Bekanntmachung über den Schutz von Mustern und Marken auf Ausstellungen
B. v. 10.11.2011 BGBl. I S. 2253
Bekanntmachung über den Schutz von Mustern und Marken auf Ausstellungen
B. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3142
Bekanntmachung über den Schutz von Mustern und Marken auf Ausstellungen
B. v. 25.01.2012 BGBl. I S. 123
Bekanntmachung über den Schutz von Mustern und Marken auf Ausstellungen
B. v. 30.03.2012 BGBl. I S. 508
Bekanntmachung über den Schutz von Mustern und Marken auf Ausstellungen
B. v. 11.07.2012 BGBl. I S. 1488
Bekanntmachung über den Schutz von Mustern und Marken auf Ausstellungen
B. v. 05.10.2012 BGBl. I S. 2123
Bekanntmachung über den Schutz von Mustern und Marken auf Ausstellungen
B. v. 20.12.2012 BGBl. I S. 3005
Bekanntmachung über den Schutz von Mustern und Marken auf Ausstellungen
B. v. 28.03.2013 BGBl. I S. 726
Bekanntmachung über den Schutz von Mustern und Marken auf Ausstellungen
B. v. 13.05.2013 BGBl. I S. 1271
Bekanntmachung über den Schutz von Mustern und Marken auf Ausstellungen
B. v. 14.08.2013 BGBl. I S. 3244
Bekanntmachung über den Schutz von Mustern und Marken auf Ausstellungen
B. v. 26.11.2013 BGBl. I S. 4065
Bekanntmachung über den Schutz von Mustern und Marken auf Ausstellungen
B. v. 10.12.2013 BGBl. I S. 4089
 
Zitat in folgenden Normen

Designverordnung (DesignV)
Artikel 1 V. v. 02.01.2014 BGBl. I S. 18; zuletzt geändert durch Artikel 11 Abs. 2 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3490
§ 11 DesignV Angaben bei Inanspruchnahme einer Priorität
... sowie die Bezeichnung der Ausstellung anzugeben. Zum Nachweis der Zurschaustellung (§ 15 Absatz 4 Satz 1 des Designgesetzes) ist eine Bescheinigung einzureichen, die während der ... oder dem Tag der erstmaligen Zurschaustellung abzugeben (§ 14 Absatz 1 Satz 1 und § 15 Absatz 4 Satz 1 des Designgesetzes), bleibt ...
§ 15 DesignV Inhalt des Designregisters (vom 01.01.2024)
... und die Bezeichnung der Ausstellung bei Inanspruchnahme einer Ausstellungspriorität nach § 15 des Designgesetzes , 10. dass ein Antrag auf Aufschiebung der Bekanntmachung der Wiedergabe gestellt wurde ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Designgesetzes und weiterer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes
G. v. 04.04.2016 BGBl. I S. 558
Artikel 1 DesignGuaÄndG Änderung des Designgesetzes
... durch die Wörter „§ 33 Absatz 2 Nummer 2" ersetzt. 3. In § 15 Absatz 4 Satz 1 wird das Wort „Musters" durch das Wort „Designs" ersetzt. ...

Gesetz zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes sowie zur Änderung der Regelungen über die Bekanntmachungen zum Ausstellungsschutz
G. v. 10.10.2013 BGBl. I S. 3799
Artikel 1 GeschmMRModG Änderung des Geschmacksmustergesetzes
... „Geschmacksmusters" durch das Wort „Designs" ersetzt. 17. § 15 wird wie folgt geändert: a) Die Absätze 1 und 2 werden durch die folgenden ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Geschmacksmusterverordnung (GeschmMV)
V. v. 11.05.2004 BGBl. I S. 884; aufgehoben durch Artikel 6 V. v. 02.01.2014 BGBl. I S. 18
§ 10 GeschmMV Angaben bei Inanspruchnahme einer Priorität
... sowie die Ausstellung anzugeben. Zum Nachweis für die Zurschaustellung (§ 15 Abs. 3 Satz 1 des Geschmacksmustergesetzes) ist eine Bescheinigung einzureichen, die während ... oder dem Tag der erstmaligen Zurschaustellung abzugeben (§ 14 Abs. 1 Satz 1, § 15 Abs. 3 Satz 1 des Geschmacksmustergesetzes), bleibt ...
§ 13 GeschmMV Eintragung der Anmeldung (vom 01.01.2013)
... und Bezeichnung der Ausstellung bei Inanspruchnahme einer Ausstellungspriorität nach § 15 des Geschmacksmustergesetzes, 11. die unverbindliche Erklärung über das ...