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Anlage 2 - Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

neugefasst B. v. 10.03.2016 BGBl. I S. 459; aufgehoben durch Artikel 5 V. v. 20.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 159
Geltung ab 01.01.2003; FNA: 2126-13-1 Krankheitsbekämpfung, Impfwesen
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Anlage 2 (zu § 6 Absatz 2) Chemische Parameter


Anlage 2 hat 3 frühere Fassungen und wird in 16 Vorschriften zitiert

Teil I Chemische Parameter, deren Konzentration sich im Verteilungsnetz einschließlich der Trinkwasser-Installation in der Regel nicht mehr erhöht


Laufende
Nummer
ParameterGrenzwert*)
mg/l
Bemerkungen
1Acrylamid0,00010Der Grenzwert bezieht sich auf die Restmonomer-
konzentration im Trinkwasser, berechnet auf Grund
der maximalen Freisetzung nach den Spezifikationen
des entsprechenden Polymers und der angewandten
Polymerdosis. Der Nachweis der Einhaltung des
Grenzwertes kann auch durch die Analyse des Trink-
wassers erbracht werden. Die Anforderungen nach
§ 11 bleiben unberührt
2Benzol0,0010 
3Bor1,0 
4Bromat0,010 
5Chrom0,050 
6Cyanid0,050 
71,2-Dichlorethan0,0030 
8Fluorid1,5 
9Nitrat50Die Summe der Beträge aus Nitratkonzentration in
mg/l geteilt durch 50 und Nitritkonzentration in mg/l
geteilt durch 3 darf nicht größer als 1 sein
10Pflanzenschutzmittel-
Wirkstoffe und
Biozidprodukt-Wirkstoffe
0,00010Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe und Biozidprodukt-
Wirkstoffe bedeuten: organische Insektizide, organi-
sche Herbizide, organische Fungizide, organische
Nematizide, organische Akarizide, organische Algizi-
de, organische Rodentizide, organische Schleimbe-
kämpfungsmittel, verwandte Produkte (u. a. Wachs-
tumsregulatoren) und die relevanten Metaboliten, Ab-
bau- und Reaktionsprodukte. Es brauchen nur solche
Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe und Biozidprodukt-
Wirkstoffe überwacht zu werden, deren Vorhanden-
sein im betreffenden Wassereinzugsgebiet wahr-
scheinlich ist. Der Grenzwert gilt jeweils für die ein-
zelnen Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe und Biozid-
produkt-Wirkstoffe. Für Aldrin, Dieldrin, Heptachlor
und Heptachlorepoxid gilt der Grenzwert von
0,000030 mg/l
11Pflanzenschutzmittel-
Wirkstoffe und
Biozidprodukt-Wirkstoffe
insgesamt
0,00050Der Parameter bezeichnet die Summe der bei dem
Kontrollverfahren nachgewiesenen und mengenmä-
ßig bestimmten einzelnen Pflanzenschutzmittel-Wirk-
stoffe und Biozidprodukt-Wirkstoffe. Voraussetzung
für die Summenbildung ist mindestens das jeweilige
Erreichen der Bestimmungsgrenze des analytischen
Verfahrens.
12Quecksilber0,0010 
13Selen0,010 
14Tetrachlorethen und
Trichlorethen
0,010Summe der nachgewiesenen und mengenmäßig be-
stimmten Einzelstoffe. Voraussetzung für die
Summenbildung ist mindestens das jeweilige
Erreichen der Bestimmungsgrenze des analytischen
Verfahrens.
15Uran0,010 

*)
Die festgelegten Werte berücksichtigen die Messunsicherheiten der Analyse- und Probennahmeverfahren.

Teil II Chemische Parameter, deren Konzentration im Verteilungsnetz einschließlich der Trinkwasser-Installation ansteigen kann


Laufende
Nummer
ParameterGrenzwert*
mg/l
Bemerkungen
1Antimon0,0050 
2Arsen0,010 
3Benzo-(a)-pyren0,000010 
4Blei0,010Grundlage ist eine für die durchschnittliche wöchent-
liche Trinkwasseraufnahme durch Verbraucher reprä-
sentative Probe. Zur Erfüllung der Berichtspflichten
nach § 21 Absatz 3 über ein Wasserversorgungsgebiet
sind die Probennahmen als Zufallsstichprobe
(Z-Probe) oder alternativ als gestaffelte Stagnations-
beprobung (S0-Probe, S1-Probe, S2-Probe) aus-
schließlich an der Stelle der Einhaltung nach § 8
durchzuführen. Die im Bundesgesundheitsblatt ver-
öffentlichte Empfehlung des Umweltbundesamts „Be-
urteilung der Trinkwasserqualität hinsichtlich der
Parameter Blei, Kupfer und Nickel" soll beachtet wer-
den. Der Grenzwert gilt als überschritten, wenn der
Messwert der Z-Probe oder einer der drei Proben S0,
S1 oder S2 über dem Grenzwert liegt.
Für die Feststellung einer Grenzwertüberschreitung an
einer einzelnen Entnahmestelle in einem Gebäude ist
die gestaffelte Stagnationsbeprobung durchzuführen.
Der Grenzwert gilt als überschritten, wenn der Mess-
wert einer der drei Proben S0, S1 oder S2 über dem
Grenzwert liegt.
5Cadmium0,0030Einschließlich der bei Stagnation von Trinkwasser in
Rohren aufgenommenen Cadmiumverbindungen
6Epichlorhydrin0,00010Der Grenzwert bezieht sich auf die Restmonomerkon-
zentration im Trinkwasser, berechnet auf der Grund-
lage der maximalen Freisetzung nach den Spezifika-
tionen des entsprechenden Polymers und der ange-
wandten Polymerdosis. Der Nachweis der Einhaltung
des Grenzwertes kann auch durch die Analyse des
Trinkwassers erbracht werden.
7Kupfer2,0Grundlage ist eine für die durchschnittliche wöchent-
liche Trinkwasseraufnahme durch Verbraucher re-
präsentative Probe. Zur Erfüllung der Berichtspflichten
nach § 21 Absatz 3 über ein Wasserversorgungsgebiet
sind die Probennahmen als Zufallsstichprobe
(Z-Probe) oder alternativ als gestaffelte Stagnations-
beprobung (S0-Probe, S1-Probe, S2-Probe) aus-
schließlich an der Stelle der Einhaltung nach § 8
durchzuführen. Die im Bundesgesundheitsblatt ver-
öffentlichte Empfehlung des Umweltbundesamts „Be-
urteilung der Trinkwasserqualität hinsichtlich der
Parameter Blei, Kupfer und Nickel" soll beachtet wer-
den. Der Grenzwert gilt als überschritten, wenn der
Messwert der Z-Probe oder einer der drei Proben S0,
S1 oder S2 über dem Grenzwert liegt.
Für die Feststellung einer Grenzwertüberschreitung an
einer einzelnen Entnahmestelle in einem Gebäude ist
die gestaffelte Stagnationsbeprobung durchzuführen.
Der Grenzwert gilt als überschritten, wenn der Mess-
wert einer der drei Proben S0, S1 oder S2 über dem
Grenzwert liegt. Auf eine Untersuchung im Rahmen
der Überwachung nach § 19 Absatz 7 kann in der Re-
gel verzichtet werden, wenn der pH-Wert im Wasser-
versorgungsgebiet ≥ 7,8 ist.
8Nickel0,020Grundlage ist eine für die durchschnittliche wöchent-
liche Trinkwasseraufnahme durch Verbraucher reprä-
sentative Probe. Zur Erfüllung der Berichtspflichten
nach § 21 Absatz 3 über ein Wasserversorgungsgebiet
sind die Probennahmen als Zufallsstichprobe
(Z-Probe) oder alternativ als gestaffelte Stagnations-
beprobung (S0-Probe, S1-Probe, S2-Probe) aus-
schließlich an der Stelle der Einhaltung nach § 8
durchzuführen. Die im Bundesgesundheitsblatt ver-
öffentlichte Empfehlung des Umweltbundesamts „Be-
urteilung der Trinkwasserqualität hinsichtlich der
Parameter Blei, Kupfer und Nickel" soll beachtet wer-
den. Der Grenzwert gilt als überschritten, wenn der
Messwert der Z-Probe oder einer der drei Proben S0,
S1 oder S2 über dem Grenzwert liegt.
Für die Feststellung einer Grenzwertüberschreitung an
einer einzelnen Entnahmestelle in einem Gebäude ist
die gestaffelte Stagnationsbeprobung durchzuführen.
Der Grenzwert gilt als überschritten, wenn der Mess-
wert einer der drei Proben S0, S1 oder S2 über dem
Grenzwert liegt.
9Nitrit0,50Die Summe der Beträge aus Nitratkonzentration in
mg/l geteilt durch 50 und Nitritkonzentration in mg/l
geteilt durch 3 darf nicht größer als 1 sein. Am Aus-
gang des Wasserwerks darf der Wert von 0,10 mg/l für
Nitrit nicht überschritten werden.
10Polyzyklische aromati-
sche Kohlenwasserstoffe
(PAK)
0,00010Summe der nachgewiesenen und mengenmäßig
bestimmten nachfolgenden Stoffe:
Benzo-(b)-fluoranthen, Benzo-(k)-fluoranthen, Benzo-
(ghi)-perylen und Indeno-(1,2,3-cd)-pyren. Voraus-
setzung für die Summenbildung ist mindestens das
jeweilige Erreichen der Bestimmungsgrenze des
analytischen Verfahrens.
11Trihalogenmethane
(THM)
0,050Summe der am Zapfhahn des Verbrauchers nachge-
wiesenen und mengenmäßig bestimmten Reaktions-
produkte im Trinkwasser, die bei der Desinfektion oder
Oxidation des Wassers entstehen:
Trichlormethan (Chloroform), Bromdichlormethan,
Dibromchlormethan und Tribrommethan (Bromoform);
eine Untersuchung im Versorgungsnetz ist nicht erfor-
derlich, wenn am Ausgang des Wasserwerks der Wert
von 0,010 mg/l nicht überschritten wird. Voraus-
setzung für die Summenbildung ist mindestens das
jeweilige Erreichen der Bestimmungsgrenze des
analytischen Verfahrens. Das Gesundheitsamt kann
befristet höhere Konzentrationen am Zapfhahn in der
Trinkwasser-Installation bis 0,1 mg/l zulassen, wenn
dies aus seuchenhygienischen Gründen als Folge
von Desinfektionsmaßnahmen erforderlich ist. Auf
eine Untersuchung kann in der Regel verzichtet
werden, wenn bei der Wassergewinnung, -aufberei-
tung und -verteilung keine Desinfektion mit THM-bil-
denden Aufbereitungsstoffen durchgeführt wurde und
das Rohwasser nachweislich nicht mit THM belastet
ist.
12Vinylchlorid0,00050Der Grenzwert bezieht sich auf die Restmonomerkon-
zentration im Trinkwasser, berechnet auf Grund der
maximalen Freisetzung nach den Spezifikationen des
entsprechenden Polymers und der angewandten Poly-
merdosis. Der Nachweis der Einhaltung des Grenz-
wertes kann auch durch die Analyse des Trinkwassers
erbracht werden.
* Die festgelegten Werte berücksichtigen die Messunsicherheiten der Analysen- und Probennahmeverfahren.



Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Neuordnung trinkwasserrechtlicher Vorschriften V. v. 3. Januar 2018 BGBl. I S. 99 m.W.v. 9. Januar 2018

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Frühere Fassungen von Anlage 2 TrinkwV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 09.01.2018Artikel 1 Verordnung zur Neuordnung trinkwasserrechtlicher Vorschriften
vom 03.01.2018 BGBl. I S. 99
aktuell vorher 14.12.2012Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung
vom 05.12.2012 BGBl. I S. 2562
aktuell vorher 01.11.2011Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung
vom 03.05.2011 BGBl. I S. 748
aktuellvor 01.11.2011früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Anlage 2 TrinkwV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 TrinkwV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TrinkwV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 TrinkwV Allgemeine Anforderungen (vom 09.01.2018)
... auf einen Antrag nach § 10 Absatz 6 eine Abweichung vom Grenzwert eines Parameters nach Anlage 2 zugelassen haben oder 3. nach § 9 Absatz 4 Satz 3 keine Maßnahmen zu treffen ...
§ 6 TrinkwV Chemische Anforderungen (vom 09.01.2018)
... der menschlichen Gesundheit besorgen lassen. (2) Im Trinkwasser dürfen die in Anlage 2 festgesetzten Grenzwerte für chemische Parameter nicht überschritten werden.  ...
§ 9 TrinkwV Maßnahmen im Falle der Nichteinhaltung von Grenzwerten, der Nichterfüllung von Anforderungen, der Überschreitung von technischen Maßnahmenwerten sowie der Überschreitung von Parameterwerten für radioaktive Stoffe (vom 09.01.2018)
... in einem Wasserversorgungsgebiet die in den §§ 5 bis 7 in Verbindung mit den Anlagen 1 bis 3 festgelegten Grenzwerte nicht eingehalten oder die Anforderungen nicht erfüllt sind, ... wenn die gemessene Konzentration nicht höher als das Doppelte des betreffenden Grenzwertes in Anlage 2 Teil II ist. (5) Bei Nichteinhaltung oder Nichterfüllung der in § 7 ... Gefährdung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen und für die in den Anlagen 1 und 2 kein Grenzwert aufgeführt ist, legt das Gesundheitsamt unter Beachtung von § 5 Absatz 1 ...
§ 10 TrinkwV Zulassung der Abweichung von Grenzwerten für chemische Parameter (vom 14.12.2012)
... 9 Absatz 1 Satz 1 zu dem Ergebnis, dass eine Abweichung vom Grenzwert eines Parameters nach Anlage 2 nicht zu einer Gefährdung der menschlichen Gesundheit führt und durch Maßnahmen ... Gründe für die Nichteinhaltung eines Grenzwertes für einen Parameter nach Anlage 2 nicht durch Maßnahmen innerhalb von 30 Tagen behoben werden können, 2. die ...
§ 14 TrinkwV Untersuchungspflichten (vom 25.09.2021)
... 2. chemische Untersuchungen zur Feststellung, ob die in § 6 Absatz 2 in Verbindung mit Anlage 2 festgelegten Grenzwerte eingehalten werden; 3. Untersuchungen zur Feststellung, ob die ... höhere Häufigkeit von Untersuchungen erforderlich sein. Die Bemerkungen zu Anlage 2 Teil I laufende Nummer 10, Teil II laufende Nummer 11 und die Bemerkungen zu Anlage 3 Teil I laufende ...
§ 15 TrinkwV Untersuchungsverfahren und Untersuchungsstellen (vom 09.01.2018)
... für die Untersuchungen des Trinkwassers nach dieser Verordnung auf die in den Anlagen 1, 2 und 3 Teil I genannten Parameter sind gemäß Anlage 5 Teil II nach den allgemein ... werden. (2) Bei Untersuchungen des Trinkwassers nach dieser Verordnung auf die in Anlage 2 und in Anlage 3 Teil I genannten Parameter, die keine mikrobiologischen Parameter sind, sind ...
§ 16 TrinkwV Besondere Anzeige- und Handlungspflichten (vom 09.01.2018)
... wenn die in § 5 Absatz 2 und 3 oder § 6 Absatz 2 in Verbindung mit den Anlagen 1 und 2 festgelegten Grenzwerte überschritten worden sind oder der in Anlage 3 Teil II festgelegte ...
§ 20 TrinkwV Anordnungen des Gesundheitsamtes (vom 09.01.2018)
... in Konzentrationen im Trinkwasser enthalten sind, b) ob andere als die nach den Anlagen 2 und 3 untersuchten Parameter in Konzentrationen enthalten sind, die eine ... der nach § 5 Abs. 2 und § 6 Abs. 2 in Verbindung mit den Anlagen 1 und 2 festgesetzten Grenzwerte, die Nichteinhaltung der nach § 7 in Verbindung mit Anlage 3 und ...
Anlage 4 TrinkwV (zu § 14 Absatz 2 Satz 1 und § 19 Absatz 2b Nummer 1) Umfang und Häufigkeit der Untersuchungen von Trinkwasser in einem Wasserversorgungsgebiet (vom 09.01.2018)
... b) Parameter der Gruppe B Parameter der Gruppe B sind alle in den Anlagen 1 bis 3 Teil I festgelegten Parameter unter den dort gegebenenfalls genannten Bedingungen, wenn die ...
Anlage 5 TrinkwV (zu § 15 Absatz 1 und 2) (vom 09.01.2018)
... mit mindestens derselben Anzahl signifikanter Stellen anzugeben wie der jeweilige Grenzwert in der Anlage 2 Teil I, Teil II oder Anlage 3 Teil I. Die Messunsicherheit in Prozent ist ein nicht ... werden. Dabei darf die Messunsicherheit bis zu 60 Prozent des Grenzwertes in Anlage 2 Teil II betragen. 7 Benzol 40   ... dienen als Hinweis. Mess- unsicherheitswerte von lediglich 30 Prozent des Grenzwertes in Anlage 2 Teil I können bei mehreren Pflanzenschutzmittel-Wirkstof- fen und ... erzielt wer- den, höhere Werte bis zu 80 Prozent des Grenzwertes in Anlage 2 Teil I können für ein- zelne Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe und ... gelten für einzelne spezifizierte PAK bei 25 Prozent des Grenz- wertes in Anlage 2 Teil II. 29 Quecksilber 30   ... Verfahrenskennwerte gelten für Tetra- chlorethen bei 50 Prozent des Grenzwertes in Anlage 2 Teil I. 33 Trichlorethen 40 Die Verfahrenskennwerte ... gelten für einzelne spezifizierte THM bei 25 Prozent des Grenz- wertes in Anlage 2 Teil II. 35 Uran 30   ... b) Probennahme von Trinkwasser für die Untersuchung chemischer Parameter der Anlage 2 und allgemein chemischer und chemisch-physikalischer Indikatorparameter der Anlage 3 Teil I ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Oberflächengewässerverordnung (OGewV)
Artikel 1 V. v. 20.06.2016 BGBl. I S. 1373; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 4 G. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2873
Anlage 10 OGewV (zu § 10 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1, § 13 Absatz 1 Nummer 3, § 14 Absatz 2) Überwachung des ökologischen Zustands, des ökologischen Potenzials und des chemischen Zustands; Überwachungsnetz; zusätzliche Überwachungsanforderungen
... sich auf den Zustand des Oberflächenwasserkörpers auswirken könnten und nach Anlage 2 und Anlage 3 Teil I Nummer 2, 3 oder 17 der Trinkwasserverordnung überwacht werden, zu ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Grundwasserverordnung
V. v. 04.05.2017 BGBl. I S. 1044
Artikel 1 1. GrwVÄndV Änderung der Grundwasserverordnung
... mg/l Trinkwasser-Grenzwert für chemische Parameter ( Anlage 2 Teil II der Trink- wasserverordnung) ortho-Phosphat ...

Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung
V. v. 03.05.2011 BGBl. I S. 748, 2062
Artikel 1 1. TrinkwVÄndV Änderung der Trinkwasserverordnung (vom 14.10.2011)
... 5 und 6 geduldeten oder § 10 Absatz 1, 2, 5 und 6 zugelassenen Abweichungen von den in Anlage 2 festgelegten Grenzwerten nicht entspricht, nicht als Trinkwasser abgeben und anderen nicht zur ... bis 4 werden durch folgenden Satz ersetzt: „Die laufende Nummer 4 der Anlage 2 Teil II ist ab dem 1. Dezember 2013 anzuwenden; bis zum 30. November 2013 gilt der Grenzwert von ... in einem Wasserversorgungsgebiet die in den §§ 5 bis 7 in Verbindung mit den Anlagen 1 bis 3 festgelegten Grenzwerte nicht eingehalten oder die Anforderungen nicht erfüllt sind, ... Gefährdung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen und für die in den Anlagen 1 und 2 kein Grenzwert aufgeführt ist, legt das Gesundheitsamt unter Beachtung von § 5 Absatz 1 ... 9 Absatz 1 Satz 1 zu dem Ergebnis, dass eine Abweichung vom Grenzwert eines Parameters nach Anlage 2 nicht zu einer Gefährdung der menschlichen Gesundheit führt und durch Maßnahmen ... Gründe für die Nichteinhaltung eines Grenzwertes für einen Parameter nach Anlage 2 nicht durch Maßnahmen innerhalb von 30 Tagen behoben werden können, 2. die ... chemische Untersuchungen zur Feststellung, ob die in § 6 Absatz 2 in Verbindung mit Anlage 2 festgelegten Grenzwerte eingehalten werden; 3. Untersuchungen zur Feststellung, ob die ... wenn die in § 5 Absatz 2 und 3 oder § 6 Absatz 2 in Verbindung mit den Anlagen 1 und 2 festgelegten Grenzwerte überschritten worden sind oder der in § 7 in Verbindung mit ... im Trinkwasser enthalten sind, b) ob andere als die nach den Anlagen 2 und 3 untersuchten Parameter in Konzentrationen enthalten sind,". b) Die ... bekannt macht." 24. Der 8. Abschnitt wird aufgehoben. 25. Die Anlagen 1 bis 6 werden durch die im Anhang zu dieser Verordnung beigefügten Anlagen 1 bis 5 ... Die Anlagen 1 bis 6 werden durch die im Anhang zu dieser Verordnung beigefügten Anlagen 1 bis 5 ...

Verordnung zur Neuordnung trinkwasserrechtlicher Vorschriften
V. v. 03.01.2018 BGBl. I S. 99
Artikel 1 TrinkwRNOV Änderung der Trinkwasserverordnung
... auf einen Antrag nach § 10 Absatz 6 eine Abweichung vom Grenzwert eines Parameters nach Anlage 2 zugelassen haben oder 3. nach § 9 Absatz 4 Satz 3 keine Maßnahmen zu ... wenn die gemessene Konzentration nicht höher als das Doppelte des betreffenden Grenzwertes in Anlage 2 Teil II ist." 8. In § 13 Absatz 1 werden im Satzteil vor der Aufzählung ... oder eine höhere Häufigkeit von Untersuchungen erforderlich sein. Die Bemerkungen zu Anlage 2 Teil I laufende Nummer 10, Teil II laufende Nummer 11 und die Bemerkungen zu Anlage 3 Teil I ... für die Untersuchungen des Trinkwassers nach dieser Verordnung auf die in den Anlagen 1, 2 und 3 Teil I genannten Parameter sind gemäß Anlage 5 Teil II nach den allgemein ... werden. (2) Bei Untersuchungen des Trinkwassers nach dieser Verordnung auf die in Anlage 2 und in Anlage 3 Teil I genannten Parameter, die keine mikrobiologischen Parameter sind, sind ... 21 Absatz 1 Satz 4" durch die Angabe „§ 21 Absatz 1b" ersetzt. 23. Anlage 2 wird wie folgt geändert: a) In Teil I werden in der Tabelle in den laufenden ... Parameter der Gruppe B Parameter der Gruppe B sind alle in den Anlagen 1 bis 3 Teil I festgelegten Parameter unter den dort gegebenenfalls genannten Bedingungen, wenn die ... mit mindestens derselben Anzahl signifikanter Stellen anzugeben wie der jeweilige Grenzwert in der Anlage 2 Teil I, Teil II oder Anlage 3 Teil I. Die Messunsicherheit in Prozent ist ein nicht ... werden. Dabei darf die Messunsicherheit bis zu 60 Prozent des Grenzwertes in Anlage 2 Teil II betragen. 7 Benzol 40   ... als Hinweis. Mess- unsicherheitswerte von lediglich 30 Prozent des Grenzwertes in Anlage 2 Teil I können bei mehreren Pflanzenschutzmittel-Wirkstof- fen und ... erzielt wer- den, höhere Werte bis zu 80 Prozent des Grenzwertes in Anlage 2 Teil I können für ein- zelne Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe und  ... gelten für einzelne spezifizierte PAK bei 25 Prozent des Grenz- wertes in Anlage 2 Teil II. 29 Quecksilber 30   ... gelten für Tetra- chlorethen bei 50 Prozent des Grenzwertes in Anlage 2 Teil I. 33 Trichlorethen 40 Die ... gelten für einzelne spezifizierte THM bei 25 Prozent des Grenz- wertes in Anlage 2 Teil II. 35 Uran 30   ... b) Probennahme von Trinkwasser für die Untersuchung chemischer Parameter der Anlage 2 und allgemein chemischer und chemisch-physikalischer Indikatorparameter der Anlage 3 Teil I ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung
V. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2562
Artikel 1 2. TrinkwVÄndV Änderung der Trinkwasserverordnung
... die Messunsicherheiten der Analyse- und Probennahmeverfahren." 18. Anlage 2 wird wie folgt geändert: a) Teil I wird wie folgt geändert: aa) ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Oberflächengewässerverordnung (OGewV)
V. v. 20.07.2011 BGBl. I S. 1429; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 20.06.2016 BGBl. I S. 1373
Anlage 9 OGewV (zu § 9 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1) Überwachung des ökologischen Zustands, des ökologischen Potenzials und des chemischen Zustands; Überwachungsnetz; zusätzliche Überwachungsanforderungen
... sich auf den Zustand des Oberflächenwasserkörpers auswirken könnten und nach Anlage 2 und Anlage 3 Nummer 2, 3 oder 16 der Trinkwasserverordnung überwacht werden, zu ...


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