Änderung Anlage 1 TrinkwV vom 14.12.2012

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Anlage 1 TrinkwV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 14.12.2012 geltenden Fassung
Anlage 1 TrinkwV n.F. (neue Fassung)
in der am 14.12.2012 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2562
(galt bis Außerkrafttreten des Titels am 23.06.2023) 
(Textabschnitt unverändert)

Anlage 1 (zu § 5 Absatz 2 und 3) Mikrobiologische Parameter


Teil I Allgemeine Anforderungen an Trinkwasser

(Text alte Fassung) nächste Änderung


Laufende Nummer | Parameter | Grenzwert

(Text neue Fassung)


Laufende Nummer | Parameter | Grenzwert*)

1 | Escherichia coli (E. coli) | 0/100 ml

2 | Enterokokken | 0/100 ml

vorherige Änderung nächste Änderung


Teil II Anforderungen an Trinkwasser, das zur Abgabe in verschlossenen Behältnissen bestimmt ist


Laufende Nummer | Parameter | Grenzwert



*) Die festgelegten Werte berücksichtigen die Messunsicherheiten der Analyse- und Probennahmeverfahren.

Teil II Anforderungen an Trinkwasser, das zur Abgabe in verschlossenen Behältnissen bestimmt ist


Laufende Nummer | Parameter | Grenzwert*)

1 | Escherichia coli (E. coli) | 0/250 ml

2 | Enterokokken | 0/250 ml

3 | Pseudomonas aeruginosa | 0/250 ml

vorherige Änderung

 


*) Die festgelegten Werte berücksichtigen die Messunsicherheiten der Analyse- und Probennahmeverfahren.

(galt bis Außerkrafttreten des Titels am 23.06.2023) 



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