Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Änderung § 22 TrinkwV vom 01.11.2011

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 22 TrinkwV, alle Änderungen durch Artikel 1 1. TrinkwVÄndV am 1. November 2011 und Änderungshistorie der TrinkwV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 22 TrinkwV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.11.2011 geltenden Fassung
§ 22 TrinkwV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.11.2011 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 03.05.2011 BGBl. I S. 748, 2062
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Text alte Fassung)

§ 22 Aufgaben der Bundeswehr


(Text neue Fassung)

§ 22 Vollzug im Bereich der Bundeswehr


(Textabschnitt unverändert)

Der Vollzug dieser Verordnung obliegt im Bereich der Bundeswehr sowie im Bereich der auf Grund völkerrechtlicher Verträge in der Bundesrepublik stationierten Truppen den zuständigen Stellen der Bundeswehr.



 (keine frühere Fassung vorhanden)

Anzeige