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§ 5 - Karosserie- und Fahrzeugbauermeisterverordnung (KaFbMstrV)

V. v. 08.05.2003 BGBl. I S. 668; aufgehoben durch § 15 V. v. 17.12.2019 BGBl. I S. 2836
Geltung ab 01.09.2003; FNA: 7110-3-153 Handwerk im Allgemeinen
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§ 5 Fachgespräch



Auf der Grundlage der Prüfungsleistungen im Meisterprüfungsprojekt wird ein Fachgespräch geführt. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er die fachlichen Zusammenhänge aufzeigen kann, die dem Meisterprüfungsprojekt zugrunde liegen, dass er den Ablauf des Meisterprüfungsprojekts begründen und mit dem Meisterprüfungsprojekt verbundene berufsbezogene Probleme sowie deren Lösungen darstellen kann und dabei in der Lage ist, neue Entwicklungen zu berücksichtigen.