1Die Ausführung des Wirtschaftsplans erfolgt nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. 2Die §§ 55, 56 Abs. 1, §§ 58, 59 der Bundeshaushaltsordnung finden entsprechende Anwendung.
... Artikel 1 tritt bis auf die §§ 44 bis 56 am Tage nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 1 §§ 44 bis 56 ... 44 bis 56 am Tage nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 1 §§ 44 bis 56 tritt am 1. Januar 2005 in ...