vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 22.09.2021 | Artikel 3 Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten, Strafbarkeit der Verbreitung und des Besitzes von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern und Verbesserung der Bekämpfung verhetzender Inhalte sowie Bekämpfung von Propagandamitteln und Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vom 14.09.2021 BGBl. I S. 4250 |
aktuell vorher | 27.01.2015 | Artikel 2 Neunundvierzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht vom 21.01.2015 BGBl. I S. 10 |
aktuell | vor 27.01.2015 | früheste archivierte Fassung |