(1) In den Fällen des §
15 Abs. 2, des §
16 Abs. 2 und des §
17 wird die Entschädigung in Form einer Rente gewährt.
(2) Statt der Rente kann der Entschädigungsberechtigte eine Kapitalabfindung verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und eine nützliche Verwendung des Kapitals gesichert erscheint. Eine Kapitalabfindung wird nicht gewährt, wenn nach Lage der Verhältnisse der Anspruch auf die Rente vorzeitig wegfallen kann.
§ 21 BesatzSchG ... oder der Gesundheit verursacht worden sind, wird eine Entschädigung nach den §§ 15 bis 20 gewährt, wenn und soweit sich die Folgen des schädigenden Ereignisses nach dem ... (5) Schadensbetrag im Sinne dieser Vorschrift ist der Betrag, der nach den §§ 7 bis 20 als Entschädigung zu gewähren ...
§ 25 BesatzSchG ... geringer als 50 vom Hundert der Entschädigung ist, die nach den §§ 7, 9 bis 11, 15 bis 21 und 32 zu gewähren wäre, 2. der Geschädigte ... ist. (2) Die Entschädigung bemißt sich nach den §§ 7, 9 bis 11, 15 bis 21 und ...