Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2012 aufgehoben
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§ 2a - EG-Amtshilfe-Gesetz (EGAHiG)

Artikel 2 G. v. 19.12.1985 BGBl. I S. 2436, 2441; aufgehoben durch Artikel 31 Abs. 9 G. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1809
Geltung ab 25.12.1985; FNA: 611-9-10 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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§ 2a (aufgehoben)


§ 2a hat 1 frühere Fassung und wird in 2 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 17 Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008) G. v. 20. Dezember 2007 BGBl. I S. 3150 m.W.v. 29. Dezember 2007

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Frühere Fassungen von § 2a EGAHiG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 29.12.2007Artikel 17 Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008)
vom 20.12.2007 BGBl. I S. 3150

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 2a EGAHiG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2a EGAHiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EGAHiG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 EGAHiG Geheimhaltung (vom 29.12.2007)
... Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten vorzunehmen. In den Fällen des § 2a Abs. 4 erfolgt eine Berichtigung, Sperrung oder Löschung einzelner Daten ebenfalls ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008)
G. v. 20.12.2007 BGBl. I S. 3150
Artikel 17 JStG 2008 Änderung des EG-Amtshilfe-Gesetzes
... zutreffende Steuerfestsetzung in diesem Mitgliedstaat erheblich ist." 4. § 2a wird aufgehoben. 5. § 4 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird ...


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