Änderung § 2 Verordnung über die Genehmigung für Neuanpflanzungen von Rebflächen vom 30.07.2008

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 2 Verordnung über die Genehmigung für Neuanpflanzungen von Rebflächen, alle Änderungen durch Artikel 1 3. RebflAnpflVÄndV am 30. Juli 2008 und Änderungshistorie der RebflAnpflV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 2 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 30.07.2008 geltenden Fassung
§ 2 n.F. (neue Fassung)
in der am 30.07.2008 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 23.07.2008 BAnz. S. 2741
(heute geltende Fassung) 
 

(Textabschnitt unverändert)

§ 2


Die nach Landesrecht zuständigen Behörden genehmigen die Neuanpflanzung von Rebflächen nach Maßgabe der in § 1 genannten Bestimmungen im Rahmen der sich aus folgender Tabelle für jedes Land ergebenden Höchstfläche:


Land | Neuanpflanzung (ha)

Baden-Württemberg | 525

Bayern | 118

Brandenburg | 24

Hessen | 48

Mecklenburg-Vorpommern | 5

Nordrhein-Westfalen | 4

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Rheinland-Pfalz | 605

(Text neue Fassung)

Rheinland-Pfalz | 595

Saarland | 14

Sachsen | 80

Sachsen-Anhalt | 40

vorherige Änderung

 


Schleswig-Holstein | 10

Thüringen | 71



(heute geltende Fassung) 
 



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed