§ 5 Verzeichnis der Zertifizierungsstellen
Die Anerkennungsstelle führt ein Verzeichnis über die nach dieser Verordnung anerkannten Zertifizierungsstellen mit Namen, Anschriften und verantwortlichen Personen sowie Angaben über den Geschäftsbereich und die Dauer der Anerkennung.
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