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§ 1a - Seeanlagenverordnung (SeeAnlV)

V. v. 23.01.1997 BGBl. I S. 57; aufgehoben durch Artikel 25 Abs. 2 G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
Geltung ab 01.02.1997; FNA: 9510-1-17 Verwaltung und allgemeine Ordnung der Seeschifffahrt
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§ 1a Zuständigkeit



Zuständig für die Durchführung dieser Verordnung ist das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, soweit nichts anderes bestimmt ist.





 

Frühere Fassungen von § 1a SeeAnlV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 31.08.2013Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Seeanlagenverordnung
vom 29.08.2013 BAnz AT 30.08.2013 V1

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1a SeeAnlV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1a SeeAnlV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SeeAnlV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Neuregelung des Rechts der Zulassung von Seeanlagen seewärts der Begrenzung des deutschen Küstenmeeres
V. v. 15.01.2012 BGBl. I S. 112, 2013 I 4112
Artikel 1 SeeAnlVuaÄndV Änderung der Seeanlagenverordnung (vom 31.01.2012)
... I S. 2178) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die §§ 1 bis 3 werden durch folgende §§ 1 bis 3 ersetzt: „§ 1 ... folgt geändert: 1. Die §§ 1 bis 3 werden durch folgende §§ 1 bis 3 ersetzt: „§ 1 Geltungsbereich (1) Diese Verordnung gilt ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Seeanlagenverordnung
V. v. 29.08.2013 BAnz AT 30.08.2013 V1
Artikel 1 2. SeeAnlVÄndV
... des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95) geändert worden ist, wird folgender § 1a eingefügt: „§ 1a Zuständigkeit Zuständig für ... S. 95) geändert worden ist, wird folgender § 1a eingefügt: „§ 1a Zuständigkeit Zuständig für die Durchführung dieser Verordnung ist ...