§ 23 - Patentverordnung (PatV)

V. v. 01.09.2003 BGBl. I S. 1702; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 14.06.2022 BGBl. I S. 878
Geltung ab 15.10.2003; FNA: 420-1-13 Patentrecht
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§ 23 Inkrafttreten; Außerkrafttreten



1Diese Verordnung tritt am 15. Oktober 2003 in Kraft. 2Gleichzeitig treten

1.
die Patentanmeldeverordnung vom 29. Mai 1981 (BGBl. I S. 521), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 1. Januar 2002 (BGBl. I S. 32), und

2.
die Erfinderbenennungsverordnung vom 29. Mai 1981 (BGBl. I S. 525)

außer Kraft.



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