§ 1d Leitlinien
Liegt eine in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden durch das Julius Kühn-Institut erstellte und im Bundesanzeiger veröffentlichte Leitlinie zur Bekämpfung eines bestimmten Schadorganismus vor, berücksichtigt die zuständige Behörde bei der Entscheidung über die anzuwendenden Maßnahmen zur Bekämpfung des Schadorganismus oder zur Abwehr der Gefahr der Verschleppung des Schadorganismus diese Leitlinie.
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interne Verweise§ 9 PflBeschauV Maßnahmen (vom 06.07.2013) ... Gegenstände den dort jeweils aufgeführten Anforderungen nicht entsprechen. § 1d gilt entsprechend. (2) Ordnet die zuständige Behörde die Zurückweisung ...
§ 13g PflBeschauV Maßnahmen (vom 06.07.2013) ... um die Einhaltung der in § 13b aufgeführten Anforderungen sicherzustellen. § 1d gilt entsprechend. (2) Die zuständige Behörde kann das innergemeinschaftliche ...
§ 13l PflBeschauV Maßnahmen (vom 06.07.2013) ... um die Einhaltung der in § 13i aufgeführten Anforderungen sicherzustellen. § 1d gilt ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung über die Neuordnung pflanzenschutzrechtlicher Verordnungen
V. v. 27.06.2013 BGBl. I S. 1953
Artikel 4 PflSchRNeuOV Änderung der Pflanzenbeschauverordnung ... aus einer oder mehreren Partien bestehen." 2. Nach § 1c wird folgender § 1d eingefügt: „§ 1d Leitlinien Liegt eine in Zusammenarbeit ... 2. Nach § 1c wird folgender § 1d eingefügt: „§ 1d Leitlinien Liegt eine in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden durch ... 1 und dem § 13l Absatz 1 wird jeweils folgender Satz angefügt: „§ 1d gilt entsprechend." 7. Dem § 12 wird folgender Absatz 6 angefügt: ...
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