(1) Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und sonstige Gegenstände, die von einem der in Anhang I Teil A der
Richtlinie 2000/29/EG aufgeführten Schadorganismen befallen sind, dürfen aus einem Drittland nicht eingeführt werden.
(2) Die in Anhang II Teil A der
Richtlinie 2000/29/EG genannten Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse dürfen aus einem Drittland nicht eingeführt werden, wenn sie mit dem jeweils dort genannten Schadorganismus befallen sind. Die zuständige Behörde kann verbieten, dass die in Anhang II Teil A der
Richtlinie 2000/29/EG aufgeführten Schadorganismen allein oder auf anderen als den in Anhang II Teil A der
Richtlinie 2000/29/EG genannten Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse eingeführt werden.
(3) Wird bei einem Teil einer Sendung aus einem Drittland Befall festgestellt, so dürfen die übrigen Teile nur eingeführt werden, soweit sie nicht befallsverdächtig sind und eine Ausbreitung des Schadorganismus beim Trennen der Teile ausgeschlossen erscheint.
(4) Absatz 1 und 2 Satz 1 gelten nicht für Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und sonstige Gegenstände, für die die Europäische Kommission in einem Rechtsakt auf Grund des Artikels 3 Abs. 3 der
Richtlinie 2000/29/EG eine Ausnahme bestimmt hat. Das Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, macht Rechtsakte nach Satz 1 im Bundesanzeiger bekannt.
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§ 15 PflBeschauV Ordnungswidrigkeiten (vom 05.11.2017) ... 3. entgegen § 2 einen Schadorganismus einführt, 4. entgegen § 3 Absatz 1 oder Absatz 2 Satz 1 , § 4 Satz 1, § 5 Satz 1 oder § 7 Absatz 1 eine Pflanze, ein Pflanzenerzeugnis oder ... ein Pflanzenerzeugnis oder einen sonstigen Gegenstand einführt, 5. entgegen § 3 Absatz 3 einen Teil einer Sendung einführt, 6. einer vollziehbaren Anordnung nach § 4a ...
Gesetz zur Neuordnung der Ressortforschung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
G. v. 13.12.2007 BGBl. I S. 2930
V. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2927
Verordnung zur Anpassung von Straf- und Bußgeldvorschriften in pflanzenschutzrechtlichen Verordnungen
V. v. 10.10.2012 BGBl. I S. 2113
Artikel 2 PflSchRBußGAnpV Änderung der Pflanzenbeschauverordnung ... 3. entgegen § 2 einen Schadorganismus einführt, 4. entgegen § 3 Absatz 1 oder Absatz 2 Satz 1, § 4 Satz 1, § 5 Satz 1 oder § 7 Absatz 1 eine ... Pflanzenerzeugnis oder einen sonstigen Gegenstand einführt, 5. entgegen § 3 Absatz 3 einen Teil einer Sendung einführt, 6. einer vollziehbaren Anordnung nach ...