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§ 298 - Lastenausgleichsgesetz (LAG)

neugefasst durch B. v. 02.06.1993 BGBl. I S. 845, 1995 I 248; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 17 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 01.01.1970; FNA: 621-1 Lastenausgleich
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§ 298 Voraussetzungen



(1) Wohnraumhilfe kann Vertriebenen und Kriegssachgeschädigten gewährt werden, wenn sie nachweisen,

1.
daß sie durch die Schädigung den notwendigen Wohnraum verloren haben und

2.
a) daß sie sich ausreichende Wohnmöglichkeit überhaupt noch nicht oder noch nicht an ihrem gegenwärtigen oder zukünftigen Arbeitsort beschaffen konnten oder

b)
daß ihre bisherige Wohnung im Falle des Freiwerdens mit Einwilligung des Verfügungsberechtigten einem noch nicht ausreichend untergebrachten Geschädigten im Sinne des Buchstaben a zur Verfügung stehen wird.

(2) Unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 kann Wohnraumhilfe ferner Personen gewährt werden, die Leistungen nach den §§ 301, 301a erhalten können, Sowjetzonenflüchtlingen und Vertriebenen jedoch nur insoweit, als sie vor dem 1. Februar 1953 aufgenommen worden sind.

 
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Zitierungen von § 298 LAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 298 LAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 LAG Ausgleichsleistungen
... - §§ 293 bis 297 -, 5. Wohnraumhilfe - §§ 298 bis 300 -, 6. Härteleistungen - §§ 301, 301a -,  ...
§ 233 LAG Ausgleichsleistungen ohne Rechtsanspruch
... (§§ 253 bis 260), 2. Wohnraumhilfe (§§ 298 bis 300), 3. Härteleistungen (§§ 301, 301a), 4. ...
§ 300 LAG Einsatz der Mittel
... großen Zahl von Wohnungen für Geschädigte, welche die Voraussetzungen des § 298 erfüllen, erreicht wird. Geschädigte, die Vertreibungsschäden oder ... geltend machen können, den Vorrang. Den vorgenannten Geschädigten sind die in § 298 Abs. 2 genannten Personen jeweils insoweit gleichgestellt, als sie gleichartige Schäden ...
§ 323 LAG Sondervorschriften über die Verwendung von Mitteln
... Mark bereitgestellt werden. (2) Für Zwecke der Wohnraumhilfe (§§ 298 bis 300) sind die Erträge aus der Hypothekengewinnabgabe (§§ 91ff) bereitzustellen; ...
§ 348 LAG Zuteilung der Mittel
... anzuwendenden Wohnungsbaugesetzes unter Berücksichtigung der Vorschriften der §§ 298 bis 300 einzusetzen. (2) Die Mittel sind von den Ländern als ersten ...