§ 297 Erfüllung des Anspruchs
Die Reihenfolge der Erfüllung der Ansprüche bestimmt sich unter Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte nach der Dringlichkeit.
interne Verweise§ 345 LAG Grundsatzregelung ... von Ansprüchen auf Hauptentschädigung (§ 252) und Hausratentschädigung (§ 297 ) sowie über den Antrag auf Gewährung von Eingliederungsdarlehen (§§ 253ff.), ...
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