(1) Die für die Ausführung des Gesetzes nach diesem Abschnitt zuständigen Träger werden nach Landesrecht bestimmt.
(2) Die
§§ 3,
6 und
7 sind nicht anzuwenden.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
§ 34a SGB XII Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe *) (vom 01.01.2022) ... Deckung dieser Bedarfe (Anbieter) oder 3. Geldleistungen. Die nach § 34c Absatz 1 zuständigen Träger der Sozialhilfe bestimmen, in welcher Form sie die Leistungen ... nach § 34 Absatz 3 und 4 werden jeweils durch Geldleistungen erbracht. Die nach § 34c Absatz 1 zuständigen Träger der Sozialhilfe können mit Anbietern pauschal abrechnen. ... gelten die Leistungen mit Ausgabe des jeweiligen Gutscheins als erbracht. Die nach § 34c Absatz 1 zuständigen Träger der Sozialhilfe gewährleisten, dass Gutscheine bei geeigneten ... durch Erstattung verauslagter Beträge. (6) Im Einzelfall kann der nach § 34c Absatz 1 zuständige Träger der Sozialhilfe einen Nachweis über eine zweckentsprechende ... und Schüler an eine Schule ausgezahlt werden, wenn die Schule 1. dies bei dem nach § 34c Absatz 1 zuständigen Träger der Sozialhilfe beantragt, 2. die Leistungen für die ... von den Leistungsberechtigten nachweisen lässt. Der nach § 34c Absatz 1 zuständige Träger der Sozialhilfe kann mit der Schule vereinbaren, dass monatliche oder ...
G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1387
Artikel 1 TeilhStG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ... a) Nach der Angabe zu § 34b wird folgende Angabe eingefügt: „ § 34c Zuständigkeit". b) Nach der Angabe zu § 45 wird folgende Angabe ... die Wörter „zuständigen Träger" durch die Wörter „nach § 34c Absatz 1 zuständigen Träger" ersetzt. b) In Absatz 6 Satz 1 werden die ... werden die Wörter „zuständige Träger" durch die Wörter „nach § 34c Absatz 1 zuständige Träger" ersetzt. c) Absatz 7 wird wie folgt ... werden die Wörter „zuständigen Träger" durch die Wörter „nach § 34c Absatz 1 zuständigen Träger" ersetzt. bb) In Satz 2 werden die Wörter ... werden die Wörter „zuständige Träger" durch die Wörter „nach § 34c Absatz 1 zuständige Träger" ersetzt. 4c. In § 34b Satz 1 wird das Wort ... In § 34b Satz 1 wird das Wort „Träger" durch die Wörter „nach § 34c Absatz 1 zuständige Träger" ersetzt. 4d. Nach § 34b wird folgender § ... Absatz 1 zuständige Träger" ersetzt. 4d. Nach § 34b wird folgender § 34c eingefügt: „§ 34c Zuständigkeit (1) Die für die ... 4d. Nach § 34b wird folgender § 34c eingefügt: „ § 34c Zuständigkeit (1) Die für die Ausführung des Gesetzes nach diesem ... nach § 34 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und bei Anwendung von § 34a Absatz 7 der nach § 34c zuständige Träger der Sozialhilfe zuständig, in dessen örtlichem ...