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Synopse aller Änderungen des SGB XII am 01.01.2021

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Januar 2021 durch Artikel 6 des RentÜGEG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des SGB XII.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

SGB XII a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2021 geltenden Fassung
SGB XII n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2021 geltenden Fassung
durch Artikel 6 G. v. 11.02.2021 BGBl. I S. 154

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften
    § 1 Aufgabe der Sozialhilfe
    § 2 Nachrang der Sozialhilfe
    § 3 Träger der Sozialhilfe
    § 4 Zusammenarbeit
    § 5 Verhältnis zur freien Wohlfahrtspflege
    § 6 Fachkräfte
    § 7 Aufgabe der Länder
Zweites Kapitel Leistungen der Sozialhilfe
    Erster Abschnitt Grundsätze der Leistungen
       § 8 Leistungen
       § 9 Sozialhilfe nach der Besonderheit des Einzelfalles
       § 10 Leistungsformen
       § 11 Beratung und Unterstützung, Aktivierung
       § 12 Leistungsabsprache
       § 13 Leistungen für Einrichtungen, Vorrang anderer Leistungen
       § 14 (aufgehoben)
       § 15 Vorbeugende und nachgehende Leistungen
       § 16 Familiengerechte Leistungen
    Zweiter Abschnitt Anspruch auf Leistungen
       § 17 Anspruch
       § 18 Einsetzen der Sozialhilfe
       § 19 Leistungsberechtigte
       § 20 Eheähnliche Gemeinschaft
       § 21 Sonderregelung für Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch
       § 22 Sonderregelungen für Auszubildende
       § 23 Sozialhilfe für Ausländerinnen und Ausländer
       § 24 Sozialhilfe für Deutsche im Ausland
       § 25 Erstattung von Aufwendungen Anderer
       § 26 Einschränkung, Aufrechnung
Drittes Kapitel Hilfe zum Lebensunterhalt
    Erster Abschnitt Leistungsberechtigte, notwendiger Lebensunterhalt, Regelbedarfe und Regelsätze
       § 27 Leistungsberechtigte
       § 27a Notwendiger Lebensunterhalt, Regelbedarfe und Regelsätze
       § 27b Notwendiger Lebensunterhalt in Einrichtungen
       § 27c Sonderregelung für den Lebensunterhalt
       § 28 Ermittlung der Regelbedarfe
       § 28a Fortschreibung der Regelbedarfsstufen
       § 29 Festsetzung und Fortschreibung der Regelsätze
    Zweiter Abschnitt Zusätzliche Bedarfe
       § 30 Mehrbedarf
       § 31 Einmalige Bedarfe
       § 32 Bedarfe für eine Kranken- und Pflegeversicherung
       § 32a Zeitliche Zuordnung und Zahlung von Beiträgen für eine Kranken- und Pflegeversicherung
       § 33 Bedarfe für die Vorsorge
    Dritter Abschnitt Bildung und Teilhabe
       § 34 Bedarfe für Bildung und Teilhabe *)
       § 34a Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe *)
       § 34b Berechtigte Selbsthilfe
    Vierter Abschnitt Bedarfe für Unterkunft und Heizung
       § 35 Bedarfe für Unterkunft und Heizung
       § 35a Satzung
       § 36 Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft
    Fünfter Abschnitt Gewährung von Darlehen
       § 37 Ergänzende Darlehen
       § 37a Darlehen bei am Monatsende fälligen Einkünften
       § 38 Darlehen bei vorübergehender Notlage
    Sechster Abschnitt Einschränkung von Leistungsberechtigung und -umfang
       § 39 Vermutung der Bedarfsdeckung
       § 39a Einschränkung der Leistung
    Siebter Abschnitt Verordnungsermächtigung
       § 40 Verordnungsermächtigung
Viertes Kapitel Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
    Erster Abschnitt Grundsätze
       § 41 Leistungsberechtigte
       § 41a Vorübergehender Auslandsaufenthalt
       § 42 Bedarfe
       § 42a Bedarfe für Unterkunft und Heizung
       § 42b Mehrbedarfe
       § 43 Einsatz von Einkommen und Vermögen
    Zweiter Abschnitt Verfahrensbestimmungen
       § 43a Gesamtbedarf, Zahlungsanspruch und Direktzahlung
       § 44 Antragserfordernis, Erbringung von Geldleistungen, Bewilligungszeitraum
       § 44a Vorläufige Entscheidung
       § 44b Aufrechnung, Verrechnung
       § 44c Erstattungsansprüche zwischen Trägern
       § 45 Feststellung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung
       § 46 Zusammenarbeit mit den Trägern der Rentenversicherung
    Dritter Abschnitt Erstattung und Zuständigkeit
       § 46a Erstattung durch den Bund
       § 46b Zuständigkeit
Fünftes Kapitel Hilfen zur Gesundheit
    § 47 Vorbeugende Gesundheitshilfe
    § 48 Hilfe bei Krankheit
    § 49 Hilfe zur Familienplanung
    § 50 Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
    § 51 Hilfe bei Sterilisation
    § 52 Leistungserbringung, Vergütung
Sechstes Kapitel (aufgehoben)
    § 53 (aufgehoben)
    § 54 (aufgehoben)
    § 55 (aufgehoben)
    § 56 (aufgehoben)
    § 57 (aufgehoben)
    § 58 (aufgehoben)
    § 59 (aufgehoben)
    § 60 (aufgehoben)
    § 60a (aufgehoben)
Siebtes Kapitel Hilfe zur Pflege
    § 61 Leistungsberechtigte
    § 61a Begriff der Pflegebedürftigkeit
    § 61b Pflegegrade
    § 61c Pflegegrade bei Kindern
    § 62 Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit
    § 62a Bindungswirkung
    § 63 Leistungen für Pflegebedürftige
    § 63a Notwendiger pflegerischer Bedarf
    § 63b Leistungskonkurrenz
    § 64 Vorrang
    § 64a Pflegegeld
    § 64b Häusliche Pflegehilfe
    § 64c Verhinderungspflege
    § 64d Pflegehilfsmittel
    § 64e Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
    § 64f Andere Leistungen
    § 64g Teilstationäre Pflege
    § 64h Kurzzeitpflege
    § 64i Entlastungsbetrag bei den Pflegegraden 2, 3, 4 oder 5
    § 65 Stationäre Pflege
    § 66 Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1
    § 66a Sonderregelungen zum Einsatz von Vermögen
Achtes Kapitel Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
    § 67 Leistungsberechtigte
    § 68 Umfang der Leistungen
    § 69 Verordnungsermächtigung
Neuntes Kapitel Hilfe in anderen Lebenslagen
    § 70 Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
    § 71 Altenhilfe
    § 72 Blindenhilfe
    § 73 Hilfe in sonstigen Lebenslagen
    § 74 Bestattungskosten
Zehntes Kapitel Vertragsrecht
    § 75 Allgemeine Grundsätze
    § 76 Inhalt der Vereinbarungen
    § 76a Zugelassene Pflegeeinrichtungen
    § 77 Verfahren und Inkrafttreten der Vereinbarung
    § 77a Verbindlichkeit der vereinbarten Vergütung
    § 78 Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfung
    § 79 Kürzung der Vergütung
    § 79a Außerordentliche Kündigung der Vereinbarungen
    § 80 Rahmenverträge
    § 81 Schiedsstelle
Elftes Kapitel Einsatz des Einkommens und des Vermögens
    Erster Abschnitt Einkommen
       § 82 Begriff des Einkommens
       § 82a Freibetrag für Personen mit Grundrentenzeiten oder entsprechenden Zeiten aus anderweitigen Alterssicherungssystemen
       § 83 Nach Zweck und Inhalt bestimmte Leistungen
       § 84 Zuwendungen
    Zweiter Abschnitt Einkommensgrenzen für die Leistungen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel
       § 85 Einkommensgrenze
       § 86 Abweichender Grundbetrag
       § 87 Einsatz des Einkommens über der Einkommensgrenze
       § 88 Einsatz des Einkommens unter der Einkommensgrenze
       § 89 Einsatz des Einkommens bei mehrfachem Bedarf
    Dritter Abschnitt Vermögen
       § 90 Einzusetzendes Vermögen
       § 91 Darlehen
    Vierter Abschnitt Einschränkung der Anrechnung
       § 92 Beschränkung des Einkommenseinsatzes auf die häusliche Ersparnis
       § 92a (aufgehoben)
    Fünfter Abschnitt Verpflichtungen anderer
       § 93 Übergang von Ansprüchen
       § 94 Übergang von Ansprüchen gegen einen nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen
       § 95 Feststellung der Sozialleistungen
    Sechster Abschnitt Verordnungsermächtigungen
       § 96 Verordnungsermächtigungen
Zwölftes Kapitel Zuständigkeit der Träger der Sozialhilfe
    Erster Abschnitt Sachliche und örtliche Zuständigkeit
       § 97 Sachliche Zuständigkeit
       § 98 Örtliche Zuständigkeit
       § 99 Vorbehalt abweichender Durchführung
    Zweiter Abschnitt Sonderbestimmungen
       § 100 (aufgehoben)
       § 101 Behördenbestimmung und Stadtstaaten-Klausel
Dreizehntes Kapitel Kosten
    Erster Abschnitt Kostenersatz
       § 102 Kostenersatz durch Erben
       § 103 Kostenersatz bei schuldhaftem Verhalten
       § 104 Kostenersatz für zu Unrecht erbrachte Leistungen
       § 105 Kostenersatz bei Doppelleistungen
    Zweiter Abschnitt Kostenerstattung zwischen den Trägern der Sozialhilfe
       § 106 Kostenerstattung bei Aufenthalt in einer Einrichtung
       § 107 Kostenerstattung bei Unterbringung in einer anderen Familie
       § 108 Kostenerstattung bei Einreise aus dem Ausland
       § 109 Ausschluss des gewöhnlichen Aufenthalts
       § 110 Umfang der Kostenerstattung
       § 111 Verjährung
       § 112 Kostenerstattung auf Landesebene
    Dritter Abschnitt Sonstige Regelungen
       § 113 Vorrang der Erstattungsansprüche
       § 114 Ersatzansprüche der Träger der Sozialhilfe nach sonstigen Vorschriften
       § 115 Übergangsregelung für die Kostenerstattung bei Einreise aus dem Ausland
Vierzehntes Kapitel Verfahrensbestimmungen
    § 116 Beteiligung sozial erfahrener Dritter
    § 116a Rücknahme von Verwaltungsakten
    § 117 Pflicht zur Auskunft
    § 118 Überprüfung, Verwaltungshilfe
    § 119 Wissenschaftliche Forschung im Auftrag des Bundes
    § 120 Verordnungsermächtigung
Fünfzehntes Kapitel Statistik
    Erster Abschnitt Bundesstatistik für das Dritte und Fünfte bis Neunte Kapitel
       § 121 Bundesstatistik für das Dritte und Fünfte bis Neunte Kapitel
       § 122 Erhebungsmerkmale
       § 123 Hilfsmerkmale
       § 124 Periodizität, Berichtszeitraum und Berichtszeitpunkte
       § 125 Auskunftspflicht
       § 126 Übermittlung, Veröffentlichung
       § 127 Übermittlung an Kommunen
       § 128 Zusatzerhebungen
    Zweiter Abschnitt Bundesstatistik für das Vierte Kapitel
       § 128a Bundesstatistik für das Vierte Kapitel
       § 128b Persönliche Merkmale
       § 128c Art und Höhe der Bedarfe
(Text alte Fassung) nächste Änderung

       § 128d Art und Höhe der angerechneten Einkommen
(Text neue Fassung)

       § 128d Art und Höhe der angerechneten Einkommen und abgesetzten Beträge
       § 128e Hilfsmerkmale
       § 128f Periodizität, Berichtszeitraum und Berichtszeitpunkte
       § 128g Auskunftspflicht
       § 128h Datenübermittlung, Veröffentlichung
    Dritter Abschnitt Verordnungsermächtigung
       § 129 Verordnungsermächtigung
Sechzehntes Kapitel Übergangs- und Schlussbestimmungen
    § 130 Übergangsregelung für ambulant Betreute
    § 131 Übergangsregelung für die Statistik über Einnahmen und Ausgaben nach dem Vierten Kapitel
    § 132 Übergangsregelung zur Sozialhilfegewährung für Deutsche im Ausland
    § 133 Übergangsregelung für besondere Hilfen an Deutsche nach Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes
    § 133a Übergangsregelung für Hilfeempfänger in Einrichtungen
    § 133b Übergangsregelung zu Bedarfen für Unterkunft und Heizung
    § 134 Übergangsregelung für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufe 6
    § 135 Übergangsregelung aus Anlass des Zweiten Rechtsbereinigungsgesetzes
    § 136 Erstattung des Barbetrags durch den Bund in den Jahren 2017 bis 2019
    § 136a Erstattung des Barbetrags durch den Bund ab dem Jahr 2020 *)
    § 137 Überleitung in Pflegegrade zum 1. Januar 2017
    § 138 Übergangsregelung für Pflegebedürftige aus Anlass des Dritten Pflegestärkungsgesetzes
    § 139 Übergangsregelung für Bedarfe für Unterkunft und Heizung ab dem Jahr 2020
    § 140 Übergangsregelung zur Verhinderung einer Zahlungslücke
    § 141 Übergangsregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie; Verordnungsermächtigung
    § 142 Übergangsregelung für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung aus Anlass der COVID-19-Pandemie; Verordnungsermächtigung
    § 143 Übergangsregelung zum Freibetrag für Grundrentenzeiten und vergleichbare Zeiten
    § 143a (aufgehoben)
    § 144 (aufgehoben)
    § 145 (aufgehoben)
    Anlage (zu § 28) Regelbedarfsstufen nach § 28 in Euro
    Anlage (zu § 34) Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf in Euro

§ 128a Bundesstatistik für das Vierte Kapitel


(1) 1 Zur Beurteilung der Auswirkungen des Vierten Kapitels sowie zu seiner Fortentwicklung sind Erhebungen über die Leistungsberechtigten als Bundesstatistik durchzuführen. 2 Die Erhebungen erfolgen zentral durch das Statistische Bundesamt.

(2) Die Statistik nach Absatz 1 umfasst folgende Merkmalkategorien:

1. Persönliche Merkmale,

2. Art und Höhe der Bedarfe,

vorherige Änderung nächste Änderung

3. Art und Höhe der angerechneten Einkommen.



3. Art und Höhe der angerechneten Einkommen und der nach § 82 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3, 4 und 6 sowie nach § 82a abgesetzten Beträge.

§ 128b Persönliche Merkmale


Erhebungsmerkmale nach § 128a Absatz 2 Nummer 1 sind

1. Geschlecht, Geburtsjahr, Staatsangehörigkeit und Bundesland,

2. Geburtsmonat, Wohngemeinde und Gemeindeteil, bei Ausländern auch aufenthaltsrechtlicher Status,

3. Leistungsbezug in und außerhalb von Einrichtungen, bei Leistungsberechtigten außerhalb von Einrichtungen zusätzlich die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, bei Leistungsberechtigten in Einrichtungen die Art der Unterbringung,

4. Träger der Leistung,

5. Beginn der Leistungsgewährung nach Monat und Jahr sowie Ursache der Leistungsgewährung, Ende des Leistungsbezugs nach Monat und Jahr sowie Grund für die Einstellung der Leistung,

6. Dauer des Leistungsbezugs in Monaten,

vorherige Änderung nächste Änderung

7. gleichzeitiger Bezug von Leistungen nach dem Dritten und Fünften bis Neunten Kapitel.



7. gleichzeitiger Bezug von Leistungen nach dem Dritten und Fünften bis Neunten Kapitel,

8. Bezug einer Grundrente.


vorherige Änderung nächste Änderung

§ 128d Art und Höhe der angerechneten Einkommen




§ 128d Art und Höhe der angerechneten Einkommen und abgesetzten Beträge


vorherige Änderung nächste Änderung

Erhebungsmerkmale nach § 128a Absatz 2 Nummer 3 sind die jeweilige Höhe der Einkommensart, getrennt nach



(1) Erhebungsmerkmale nach § 128a Absatz 2 Nummer 3 sind die jeweilige Höhe der angerechneten Einkommensart, getrennt nach

1. Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung,

2. Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung,

3. Renten wegen Erwerbsminderung,

4. Versorgungsbezüge,

5. Renten aus betrieblicher Altersvorsorge,

6. Renten aus privater Vorsorge,

7. Vermögenseinkünfte,

8. Einkünfte nach dem Bundesversorgungsgesetz,

9. Erwerbseinkommen,

10. übersteigendes Einkommen eines im gemeinsamen Haushalt lebenden Partners,

11. öffentlich-rechtliche Leistungen für Kinder,

12. sonstige Einkünfte.

vorherige Änderung nächste Änderung

 


(2) Weitere Erhebungsmerkmale nach § 128a Absatz 2 Nummer 3 sind die Art und Höhe der nach § 82 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3, 4 und 6 sowie nach § 82a abgesetzten Beträge.

(heute geltende Fassung) 

§ 128f Periodizität, Berichtszeitraum und Berichtszeitpunkte


(1) Die Bundesstatistik nach § 128a wird quartalsweise durchgeführt.

vorherige Änderung

(2) Die Merkmale nach den §§ 128b bis 128d, ausgenommen das Merkmal nach § 128b Nummer 5, sind als Bestandserhebung zum Quartalsende zu erheben, wobei sich die Angaben zu den Bedarfen und Einkommen nach § 128c Nummer 1 bis 8 und § 128d jeweils auf den gesamten letzten Monat des Berichtsquartals beziehen.



(2) Die Merkmale nach den §§ 128b bis 128d, ausgenommen das Merkmal nach § 128b Nummer 5, sind als Bestandserhebung zum Quartalsende zu erheben, wobei sich die Angaben zu den Bedarfen nach § 128c Nummer 1 bis 8 sowie den angerechneten Einkommen und abgesetzten Beträgen nach § 128d jeweils auf den gesamten letzten Monat des Berichtsquartals beziehen.

(3) 1 Die Merkmale nach § 128b Nummer 5 sind für den gesamten Quartalszeitraum zu erheben, wobei gleichzeitig die Merkmale nach § 128b Nummer 1 und 2 zu erheben sind. 2 Bei den beendeten Leistungen ist zudem die bisherige Dauer der Leistungsgewährung nach § 128b Nummer 6 zu erheben.

(4) Die Merkmale nach § 128c Nummer 6 sind für jeden Monat eines Quartals zu erheben, wobei gleichzeitig die Merkmale nach § 128b Nummer 1 und 2 zu erheben sind.