Bei der Ankunft eines Schiffes, auf dem ein Cholerafall festgestellt wird oder aufgetreten ist, sind folgende Maßnahmen anzuordnen:
- 1.
- infizierte Personen sind in einem Krankenhaus abzusondern,
- 2.
- ansteckungsverdächtige Personen, die von Bord gehen, sind für die Dauer von höchstens fünf Tagen, vom Tage des Aussteigens an gerechnet, unter Beobachtung zu stellen oder abzusondern,
- 3.
- die nach der Auffassung des Hafenarztes als verseucht geltenden Schiffsräume und Gegenstände sind zu desinfizieren,
- 4.
- das an Bord mitgeführte Wasser ist, wenn es der Hafenarzt für verseucht hält, zu desinfizieren und zu entfernen. Danach sind die Wasserbehälter zu desinfizieren.