Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 05.09.2007 aufgehoben
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§ 2 - Wirtschaftsprüfer-Berufshaftpflichtversicherungsverordnung (WPBHV)

V. v. 18.12.1998 BGBl. I S. 3820; aufgehoben durch Artikel 5 G. v. 03.09.2007 BGBl. I S. 2178
Geltung ab 01.01.1999; FNA: 702-1-8 Berufsrecht
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§ 2 Mindestversicherungssumme


§ 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

(1) Die Mindestversicherungssumme für den einzelnen Versicherungsfall muß den in § 323 Abs. 2 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs bezeichneten Umfang haben.

(2) Ein Selbstbehalt bis zu 1 vom Hundert der Mindestversicherungssumme ist zulässig.

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Zitierungen von § 2 WPBHV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 WPBHV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WPBHV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 WPBHV Versicherungspflicht der vereidigten Buchprüfer und der Buchprüfungsgesellschaften
... Rahmen ihrer Berufstätigkeit (§ 129 der Wirtschaftsprüferordnung) die §§ 1 bis 7 ...


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