Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Kenntnisse des Ausbildungsbetriebs,
- 2.
- Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Umweltschutz und Arbeitshygiene,
- 3.
- Einsetzen, Pflegen und Instandhalten von Maschinen, Arbeitsgeräten und Einrichtungen,
- 4.
- Verwenden lichtempfindlicher Materialien,
- 5.
- Ansetzen fotochemischer Bäder und Lösungen,
- 6.
- Anfertigen einfacher fotografischer Aufnahmen,
- 7.
- Anfertigen einfacher fotografischer Reproduktionen,
- 8.
- Vorbereiten von Laborarbeiten,
- 9.
- Entwickeln in Schwarzweiß und in Farbe,
- 10.
- Kopieren und Vergrößern in Schwarzweiß und in Farbe,
- 11.
- Korrigieren von Bildern,
- 12.
- Durchführen von Qualitätskontrollen,
- 13.
- Fertigmachen der Aufträge.