Erster Unterabschnitt - Handelsgesetzbuch (HGB)

G. v. 10.05.1897 RGBl. S. 219; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 120
Geltung ab 01.01.1900; FNA: 4100-1 Handelsgesetzbuch
|
Fünftes Buch Seehandel
Zweiter Abschnitt Beförderungsverträge
Erster Unterabschnitt Seefrachtverträge
Erster Titel Stückgutfrachtvertrag
Erster Untertitel Allgemeine Vorschriften
§ 481 Hauptpflichten. Anwendungsbereich
§ 482 Allgemeine Angaben zum Gut
§ 483 Gefährliches Gut
§ 484 Verpackung. Kennzeichnung
§ 485 See- und Ladungstüchtigkeit
§ 486 Abladen. Verladen. Umladen. Löschen
§ 487 Begleitpapiere
§ 488 Haftung des Befrachters und Dritter
§ 489 Kündigung durch den Befrachter
§ 490 Rechte des Verfrachters bei säumiger Abladung
§ 491 Nachträgliche Weisungen
§ 492 Beförderungs- und Ablieferungshindernisse
§ 493 Zahlung. Frachtberechnung
§ 494 Rechte des Empfängers. Zahlungspflicht
§ 495 Pfandrecht des Verfrachters
§ 496 Nachfolgender Verfrachter
§ 497 Rang mehrerer Pfandrechte
Zweiter Untertitel Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes
§ 498 Haftungsgrund
§ 499 Besondere Schadensursachen
§ 500 Unerlaubte Verladung auf Deck
§ 501 Haftung für andere
§ 502 Wertersatz
§ 503 Schadensfeststellungskosten
§ 504 Haftungshöchstbetrag bei Güterschäden
§ 505 Rechnungseinheit
§ 506 Außervertragliche Ansprüche
§ 507 Wegfall der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen
§ 508 Haftung der Leute und der Schiffsbesatzung
§ 509 Ausführender Verfrachter
§ 510 Schadensanzeige
§ 511 Verlustvermutung
§ 512 Abweichende Vereinbarungen
Dritter Untertitel Beförderungsdokumente
§ 513 Anspruch auf Ausstellung eines Konnossements
§ 514 Bord- und Übernahmekonnossement
§ 515 Inhalt des Konnossements
§ 516 Form des Konnossements. Verordnungsermächtigung
§ 517 Beweiskraft des Konnossements
§ 518 Stellung des Reeders bei mangelhafter Verfrachterangabe
§ 519 Berechtigung aus dem Konnossement. Legitimation
§ 520 Befolgung von Weisungen
§ 521 Ablieferung gegen Rückgabe des Konnossements
§ 522 Einwendungen
§ 523 Haftung für unrichtige Konnossementsangaben
§ 524 Traditionswirkung des Konnossements
§ 525 Abweichende Bestimmung im Konnossement
§ 526 Seefrachtbrief. Verordnungsermächtigung
Zweiter Titel Reisefrachtvertrag
§ 527 Reisefrachtvertrag
§ 528 Ladehafen. Ladeplatz
§ 529 Anzeige der Ladebereitschaft
§ 530 Ladezeit. Überliegezeit
§ 531 Verladen
§ 532 Kündigung durch den Befrachter
§ 533 Teilbeförderung
§ 534 Kündigung durch den Verfrachter
§ 535 Löschen


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed