Als Entziehungsgebiete im Sinne des §
29b Abs. 1 und des §
44a Abs. 1
BRüG gelten der damalige Bereich
- 1.
- des Militärbefehlshabers in Frankreich,
- 2.
- des Kommandanten im Heeresgebiet Südfrankreich,
- 3.
- des Militärbefehlshabers in Belgien und Nordfrankreich,
- 4.
- des Reichskommissars für die besetzten niederländischen Gebiete,
- 5.
- des Chefs der Zivilverwaltung im Elsaß,
- 6.
- des Chefs der Zivilverwaltung in Lothringen.
§ 2 1. DV-BRüG ... das nach § 5 BRüG maßgebliche Gebiet sind getroffen worden für die in § 1 Nr. 1 bis 4 genannten Bereiche durch die Dienststelle Westen des Reichsministers für die ... § 5 BRüG maßgebliche Gebiet gelangt ist auch der Hausrat, der in den in § 1 Nr. 5 und 6 genannten Bereichen durch den Chef der Zivilverwaltung entzogen und nachweislich an ...
§ 3 1. DV-BRüG ... 1. bei den in § 2 Abs. 1 genannten Maßnahmen a) in den in § 1 Nr. 1, 3 und 4 bezeichneten Bereichen der 1. Januar 1942, b) in dem in § 1 Nr. 2 ... 1 Nr. 1, 3 und 4 bezeichneten Bereichen der 1. Januar 1942, b) in dem in § 1 Nr. 2 bezeichneten Bereich der 11. November 1942; 2. bei den in § 2 Abs. 2 ... 2. bei den in § 2 Abs. 2 genannten Maßnahmen a) in dem in § 1 Nr. 5 bezeichneten Bereich der 13. Juli 1940, b) in dem in § 1 Nr. 6 ... in dem in § 1 Nr. 5 bezeichneten Bereich der 13. Juli 1940, b) in dem in § 1 Nr. 6 bezeichneten Bereich der 6. November 1940. (2) Das Ende des Entziehungszeitraums ...
§ 5 1. DV-BRüG ... durch Dienststellen der SS, der Sicherheitspolizei und des SD für die in § 1 Nr. 1 bis 4, § 4 Nr. 2 bis 7 genannten Bereiche, 2. durch die ... Bereiche, 2. durch die Devisenschutzkommandos für die in § 1 Nr. 1 bis 4 genannten Bereiche, 3. durch den Verwalter des dem Reich ... des Militärbefehlshabers in Frankreich (Dienststelle Niedermeyer) für den in § 1 Nr. 1 genannten Bereich, 4. durch Dienststellen der SS in den ...