Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Die Verpflichtung des Bundes und der Länder gemäß §
1 des
Haushaltsgrundsätzegesetzes ist bis zum 1. Januar 2001 zu erfüllen.
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1998 in Kraft.