Gesetz zur Fortentwicklung des Haushaltsrechts von Bund und Ländern (Haushaltsrechts-Fortentwicklungsgesetz - HRFEG k.a.Abk.)

G. v. 22.12.1997 BGBl. I S. 3251
Geltung ab 01.01.1998; FNA: 63-14/1 Bundeshaushalt
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Eingangsformel
Artikel 1 bis 4 (Änderungsvorschriften)
Artikel 5 Umsetzung
Artikel 6 (Änderungsvorschrift)
Artikel 7 Inkrafttreten

Eingangsformel



Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

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Artikel 1 bis 4 (Änderungsvorschriften)


Artikel 1 bis 4 wird in 1 Vorschrift zitiert


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Artikel 5 Umsetzung



Die Verpflichtung des Bundes und der Länder gemäß § 1 des Haushaltsgrundsätzegesetzes ist bis zum 1. Januar 2001 zu erfüllen.

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Artikel 6 (Änderungsvorschrift)




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Artikel 7 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1998 in Kraft.



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