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Gesetz zur Fortentwicklung des Haushaltsrechts von Bund und Ländern (Haushaltsrechts-Fortentwicklungsgesetz - HRFEG k.a.Abk.)


Eingangsformel



Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:


Artikel 1 bis 4 (Änderungsvorschriften)


Artikel 1 bis 4 wird in 1 Vorschrift zitiert



Artikel 5 Umsetzung



Die Verpflichtung des Bundes und der Länder gemäß § 1 des Haushaltsgrundsätzegesetzes ist bis zum 1. Januar 2001 zu erfüllen.


Artikel 6 (Änderungsvorschrift)





Artikel 7 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1998 in Kraft.

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