Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Arbeitsschutz und Unfallverhütung, Umweltschutz,
- 2.
- Kenntnisse der Arbeits- und Betriebsorganisation,
- 3.
- Kenntnisse des Fertigungsablaufs im Ausbildungsbetrieb,
- 4.
- Kenntnisse der textilen Rohstoffe und Erzeugnisse,
- 5.
- Kenntnisse der Herstellung von Geweben,
- 6.
- Kenntnisse der Konstruktion von Geweben,
- 7.
- Zerlegen von Mustern,
- 8.
- Schauen von Waren,
- 9.
- Ausbessern von Waren.