Der Betreiber hat eine Anlage so zu errichten und zu betreiben, dass
- 1.
- die im Anhang III für die Anlage festgelegten
- a)
- Emissionsgrenzwerte für gefasste Abgase,
- b)
- Grenzwerte für diffuse Emissionen und
- c)
- Grenzwerte für die Gesamtemissionen und
- 2.
- die im Anhang III für die Anlage festgelegten besonderen Anforderungen
eingehalten werden. An Stelle der Einhaltung der Anforderungen nach Satz 1 Nr. 1 kann ein Reduzierungsplan nach Anhang
IV eingesetzt werden, mit dem sich der Betreiber verpflichtet, eine Emissionsminderung in mindestens der gleichen Höhe wie bei Einhaltung der in Satz 1 Nr. 1 festgelegten Anforderungen sicherzustellen. Dieser Plan muss von realistischen technischen Voraussetzungen ausgehen, insbesondere muss die Verfügbarkeit von Ersatzstoffen zum jeweiligen Zeitpunkt gewährleistet sein. Auf genehmigungsbedürftige Anlagen wird stets der Stand der Technik nach §
5 Absatz 1 Nummer 2 des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes angewendet. Hieraus können sich über die Sätze 1 und 2 hinausgehende Anforderungen ergeben.
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§ 5 31. BImSchV Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen (vom 05.04.2017) ... zu enthalten. (3) Soweit zur Kontrolle von Anforderungen nach den §§ 3 und 4 Messungen erforderlich sind, hat der Betreiber geeignete Messöffnungen und Messplätze ... genehmigungsbedürftigen Anlage, für die in § 3 Absatz 2 Satz 3 oder Abs. 3 oder in § 4 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a Anforderungen festgelegt sind, hat die Einhaltung der jeweiligen Anforderungen 1. ... hat die Einhaltung der für die Anlage maßgeblichen Anforderungen nach 1. § 4 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b , 2. § 4 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe c oder 3. § 4 Satz 2 ... Anforderungen nach 1. § 4 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b, 2. § 4 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe c oder 3. § 4 Satz 2 mindestens einmal in einem Kalenderjahr durch eine ... 4 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b, 2. § 4 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe c oder 3. § 4 Satz 2 mindestens einmal in einem Kalenderjahr durch eine Lösemittelbilanz nach dem ... (7) Entscheidet sich der Betreiber für einen Reduzierungsplan im Sinne des § 4 Satz 2 , so muss er diesen der zuständigen Behörde rechtzeitig vor Inbetriebnahme der Anlage ... nicht genehmigungsbedürftigen Anlage festgestellt, dass die Anforderungen nach § 3 oder § 4 Satz 1 nicht eingehalten werden, hat der Betreiber dies der zuständigen Behörde ...
§ 12 31. BImSchV Ordnungswidrigkeiten (vom 02.05.2013) ... genehmigungsbedürftigen Anlage 1. entgegen § 3 Abs. 1 Nr. 1 oder § 4 Satz 1 eine Anlage nicht richtig errichtet oder nicht richtig betreibt, 2. entgegen ... genehmigungsbedürftigen Anlage 1. entgegen § 3 Abs. 1 Nr. 1 oder § 4 Satz 1 eine Anlage nicht richtig errichtet oder nicht richtig betreibt, 2. entgegen ...
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen, zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen oder Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin sowie zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen
V. v. 02.05.2013 BGBl. I S. 1021, 3754