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§ 4 - Erste Agrarstatistikverordnung (1. AgrStatV)

§ 4 (aufgehoben)






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Frühere Fassungen von § 4 1. AgrStatV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 12.03.2009Artikel 4 Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes
vom 06.03.2009 BGBl. I S. 438

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 4 1. AgrStatV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 1. AgrStatV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. AgrStatV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der Ersten Agrarstatistikverordnung
V. v. 04.04.2007 BGBl. I S. 493
Artikel 1 2. AgrStatV1ÄndV
... geändert: 1. Die §§ 1 und 3 werden aufgehoben. 2. Nach § 4 werden folgende §§ 5 bis 8 angefügt: „§ 5 Gemüseanbau- ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes
G. v. 06.03.2009 BGBl. I S. 438
Artikel 4 2. AgrStatGuaÄndG Änderung der Ersten Agrarstatistikverordnung
... §§ 2, 4 , 5, 7 und 8 der Ersten Agrarstatistikverordnung vom 20. November 2002 (BGBl. I S. 4415), die ...