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§ 2 - BLE-ÖLG-Kostenverordnung (BLEÖLGKostV)

V. v. 19.11.2003 BGBl. I S. 2358; aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 92 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666; dieses geändert durch Artikel 3 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
Geltung ab 05.12.2003; FNA: 7847-23-1 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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§ 2 Gebühren



Die gebührenpflichtigen individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen und die Gebührensätze ergeben sich aus dem anliegenden Gebührenverzeichnis.



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Frühere Fassungen von § 2 BLEÖLGKostV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 15.08.2013Artikel 2 Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
vom 07.08.2013 BGBl. I S. 3154
aktuell vorher 23.02.2010Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der BLE-ÖLG-Kostenverordnung
vom 05.02.2010 BGBl. I S. 81
aktuellvor 23.02.2010früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 2 BLEÖLGKostV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 BLEÖLGKostV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BLEÖLGKostV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 BLEÖLGKostV Übergangsregelung (vom 15.08.2013)
... vorgenommen worden sind, können Gebühren und Auslagen nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 und der §§ 3 und 4 erhoben werden, soweit die Bundesanstalt für ...
Anlage BLEÖLGKostV (zu § 2) Verzeichnis der Gebühren für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung nach § 2 Absatz 2 des Öko-Landbaugesetzes (vom 15.08.2013)
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der BLE-ÖLG-Kostenverordnung
V. v. 05.02.2010 BGBl. I S. 81
Artikel 1 BLEÖLGKostVÄndV
... vom 19. November 2003 (BGBl. I S. 2358) wird wie folgt geändert: 1. § 2 wird wie folgt gefasst: „§ 2 Gebühren Die ... wie folgt geändert: 1. § 2 wird wie folgt gefasst: „§ 2 Gebühren Die gebührenpflichtigen Amtshandlungen und die ... 2. Die Anlage wird wie folgt gefasst: „Anlage (zu § 2 ) Verzeichnis der Gebühren für Amtshandlungen der Bundesanstalt für Landwirtschaft ...